04. Weitere Ansprüche, Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten des UWG

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Neben dem Anspruch auf Unterlassung (§ 8 I 1 UWG) und Schadensersatz (§ 9 I und II UWG) beinhaltet das UWG weitere Ansprüche sowie Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, denen jedoch eine deutlich geringere Bedeutung zukommt.

Hierzu zählen

  1. Anspruch auf Ersatz von Rechtsverteidigungskosten bei missbräuchlicher Geltendmachung von Ansprüchen (§ 8c III UWG)
  2. Anspruch auf Gewinnabschöpfung / Herausgabe des Gewinns (§ 10 UWG)
  3. Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 13 III UWG)
  4. Anspruch auf Ersatz von Rechtsverteidigungskosten bei unberechtigter Abmahnung (§ 13 V 1 UWG)
  5. Anspruch auf Auskunft (§ 242 BGB i.V.m. der verletzten Rechtsnorm)
  6. Anspruch auf Besichtigung (§ 809 BGB)
  7. Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung (§ 812 I 1 Fall. 2 BGB, Eingriffskondiktion)
  8. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
    1. Strafbarkeit der vorsätzlichen irreführenden Werbung (§ 16 I UWG)
    2. Strafbarkeit der progressiven Kundenwerbung (§ 16 II UWG)
    3. Ordnungswidrigkeit der Verletzung von Verbraucherinteressen entgegen § 5c I UWG (§ 19 I UWG)
    4. Ordnungswidrigkeit des Verstoßes gegen §§ 7 I 1, 7a I, 8b III oder einer Rechtsverordnung nach § 8b III UWG (§ 20 UWG)

Weitergehend sind Ansprüche aus dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), der Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn (§ 678 BGB) und wegen Pflichtverletzung im Abmahnverhältnis (§ 280 I BGB) zu berücksichtigen.

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