Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

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Das (deutsche und europäische) Recht gegen unlauteren Wettbewerb ist nicht Bestandteil der (bayerischen) Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS), sondern ein potenzielles Gebiet des universitären Schwerpunkts. Es stellt die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dar und regelt das Marktverhalten von Unternehmen.

Die nachfolgende Darstellung des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb umfasst acht Bereiche. Hierauf folgen ausgewählte Fälle.

Der erste, einleitende Bereich „01. Grundlagen & Zulässigkeit einer Klage“ beschäftigt sich mit der Zwecksetzung des UWG und umfasst anschließend wiederkehrende Grundbegriffe des UWG gefolgt von der Zulässigkeit einer Klage.

Hierauf folgen die beiden wichtigsten Anspruchsgrundlagen des UWG im Bereich „02. Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung nach § 8 I 1 UWG“ sowie anschließend im Bereich „03. Anspruch auf Schadensersatz nach § 9 UWG. Weitere Ansprüche, wie den Anspruch auf Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG), Aufwendungsersatzanspruch (§ 13 III UWG) oder Ersatz von Rechtsverteidigungskosten bei unberechtigter Abmahnung (§ 13 V I UWG) sowie Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten aus dem UWG umfasst der Bereich „04. Weitere Ansprüche, Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten“.

Die inzident erfolgende Prüfung der Unzulässigkeit ist jeweils ausgelagert in die hierauf folgenden Bereiche:

Die geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 I Nr. 2 UWG wird im Rahmen der Grundbegriffe des UWG im Bereich „01. Grundlagen & Zulässigkeit einer Klage“ behandelt.
Die §§ 3a bis 6 UWG werden im Bereich „06. Unzulässigkeit nach § 3 I UWG“ dargestellt.

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