06. Grundlagen des Markenrechts

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Das Markenrecht bzw. Kennzeichenrecht regelt das ausschließliche Recht an und den Schutz von Kennzeichen, die der Identifizierung, Unterscheidung und Wiedererkennung von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen dienen.

Dieser einleitende Bereich gibt einen Überblick über

  1. den Schutzzweck des Markenrechts / Kennzeichenrechts (A), gefolgt von
  2. den materiellen und formalen Schutzvoraussetzungen von Kennzeichenrechten, beginnend mit der Registermarke und Benutzungsmarke nach § 4 Nr. 1, 2 MarkenG und der Unionsmarke (B) und gefolgt von weiteren Register- und Benutzungsmarken und sonstigen Kennzeichen im Überblick (C)
  1. den Schutzbereich und der Verletzung von Kennzeichenrechten (D), sowie
  2. den Schranken des Kennzeichenschutzes (E),
  3. der Markeninhaberschaft und Verfügungen über das Kennzeichenrecht (F) und schließt ab mit
  4. prozessualen Besonderheiten des Markenrechts / Kennzeichenrechts (G).

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