06. Grundlagen des Markenrechts

Geschätzte Lektüre: 1 Minute 1046 Ansichten

Das Markenrecht bzw. Kennzeichenrecht regelt das ausschließliche Recht an und den Schutz von Kennzeichen, die der Identifizierung, Unterscheidung und Wiedererkennung von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen dienen.

Dieser einleitende Bereich gibt einen Überblick über

  1. den Schutzzweck des Markenrechts / Kennzeichenrechts (A), gefolgt von
  2. den materiellen und formalen Schutzvoraussetzungen von Kennzeichenrechten, beginnend mit der Registermarke und Benutzungsmarke nach § 4 Nr. 1, 2 MarkenG und der Unionsmarke (B) und gefolgt von weiteren Register- und Benutzungsmarken und sonstigen Kennzeichen im Überblick (C)
  1. den Schutzbereich und der Verletzung von Kennzeichenrechten (D), sowie
  2. den Schranken des Kennzeichenschutzes (E),
  3. der Markeninhaberschaft und Verfügungen über das Kennzeichenrecht (F) und schließt ab mit
  4. prozessualen Besonderheiten des Markenrechts / Kennzeichenrechts (G).

0 0 Bewertungen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Kommentare
Älteste
Neueste Meistbewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Teile diese Seite

06. Grundlagen des Markenrechts

Oder kopiere den Link

Inhaltsverzeichnis
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner
0
Deine Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x