14. Grundlagen des Designrechts

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Das Designrecht dient dem Schutz von gestalterischen Leistungen und schützt zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform von Erzeugnissen.

Dieser einleitende Bereich gibt einen Überblick über

  1. den Schutzzweck des Designrechts (A), insbesondere die Abgrenzung und die Überschneidung zu anderen Schutzrechten, gefolgt von
  2. den Schutzvoraussetzungen und dem Entstehen eines Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusters (B) sowie
  3. der Verletzung von Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmustern (C).
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