08. Fallsammlung zum Markenrecht

Fall 3 – Goldhase (OLG München GRUR-RR 2023, 120)

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beruht auf OLG München, Urt. v. 27.10.2022 – 29 U 6389/19

§ …

Unterlassungsanspruch | …

Sachverhalt

K vertreibt seit Jahrzehnten qualitativ hochwertige Pre­­­miumschokolade. Eines der Produkte der K ist der in Abbildung 1 abgebildete Goldhase. K bietet den Goldhasen seit 1952 in den Größen 10 g, 50 g, 100 g, 200 g, 500 g und 1 kg und verpackt in goldener Folie des Farbtons CIELAB 86.17, 1.56, 41.82 an. In den letzten Jahren setzte K in Deutschland mehr als 500 Millionen Goldhasen ab und bewarb diesen in einer Vielzahl unterschiedlicher Medien – insbesondere zur Osterzeit.

Abbildung 1 – Goldhase der K.
Abbildung 1 – Goldhase der K.[1]

B ist Herstellerin von Schokoladenprodukten und vertrieb in der Ostersaison insbesondere den in Abbildung 2 dargestellten Schokoladenhasen mit einem Gewicht von 50 g.

Abbildung 2 – Schokoladenhase der B.
Abbildung 2 – Schokoladenhase der B.[1]

K ist der Meinung, dass die B durch die Vermarktung eines Schokoladenhasen in goldener Folie ihre Rechte verletzt und erhebt Klage auf Unterlassung des weiteren Vertriebs des Schokoladenhasen der B. Dem legt sie eine Verkehrsbefragung zur Bekanntheit und Verkehrsdurchsetzung der Farbe im Zusammenhand mit Schokoladenhasen bei, wonach 91,7 % aller Befragten die gezeigte Farbe Gold im Zusammenhang mit Schokoladenhasen bekannt ist, 75,8 % aller Befragten der Auffassung sind, die Farbe weise im Zusammenhang mit Schokoladenhasen auf ein ganz bestimmtes Unternehmen hin und 72,3 % aller Befragten die gezeigte Farbe Gold im Zusammenhang mit Schokoladenhasen spontan dem Unternehmen der K zuordnen wobei 2,3 % aller Befragten ein anderes Unternehmen nennen.

Dem entgegnet B, dass die goldene Folie lediglich der Verpackung diene und keine Marke darstellen könne. Schließlich seinen beiden Schokoladenhasen wiederum durch andere Marken gekennzeichnet. Auch würde es sich nicht ausschließlich um goldene Folie handeln. Die Folie der B habe nicht nur einen anderen Farbton, sondern auch Augen und Ohren des Hasen aufgedruckt.

Steht K gegen B ein Unterlassungsanspruch zu?

Ergänzende Hinweise

[1] Abbildungen entstammen dem Urteil und wurden zuge-schnitten.

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