03. Ansprüche und Schemata des Gebrauchsmusterrechts

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Die nachfolgende Darstellung der Ansprüche und Schemata des Gebrauchsmusterrechts beginnt mit (A) dem Anspruch auf Unterlassung nach § 24 I 1 GebrMG, gefolgt von (B) weiteren Ansprüchen aus der Verletzung eines Gebrauchsmusters und schließt ab mit (C) der Löschung eines Gebrauchsmusters nach § 15 GebrMG.

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