01. Grundlagen & Grundbegriffe des BGB-AT

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Im allgemeinen Teil des BGB werden zahlreiche Begriffe wie beispielsweise Verbraucher, Unternehmer oder die Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen und juristischen Personen definiert, auf welche im BGB und zum Teil in anderen Gesetzen (z.B. Verbraucher in § 2 II UWG) Bezug genommen wird. Auch das Namensrecht, das Recht des Vereins und der Stiftung und insbesondere die Organhaftung finden sich im BGB AT. In diesem ersten Bereich des WikiJur finden sich ebenfalls die Grundlagen für die Prüfungsreihenfolge von Anspruchsgrundlagen in einer zivilrechtlichen Klausur.

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