Über das WikiJur

Einstieg für Leser: Aufbau des WikiJur, Abkürzungen & Symbolerklärung

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Dieser Artikel befindet sich im Aufbau und ist nur partiell zur Verlinkung mit anderen Beiträgen geschrieben und veröffentlicht. Bedenke, dass der Text noch unvollständig ist und ggbf. Fehler enthalten kann.
Willst du mithelfen, das Wiki zu erweitern? Weitere Infos findest du hier.

A. Das Wichtigste in Kürze

  • Das WikiJur ist in drei große Bereiche unterteilt: (1) Zivilrecht & Zivilprozessrecht, (2) Strafrecht & Strafprozessrecht und (3) Öffentliches Recht & Verwaltungsprozessrecht.
  • Jeder Bereich ist wiederum nach Rechtsgebieten und/oder Themen sortiert. Der erste Bereich im „Zivilrecht & Zivilprozessrecht“ ist das „BGB AT“ und unterteilt sich wiederum in mehrere Bereiche. Erst diese beinhalten verschiedene Artikel.
  • Auf jeder „Stufe“ des WikiJur findet sich eine erklärende Kurzbeschreibung in Hinblick auf den Aufbau. Die Position besonders wichtiger Abschnitte ist ggbf. hervorgehoben und verlinkt.
  • Links auf andere Artikel oder Bereiche öffnen immer in einem neuen Fenster. Links innerhalb der Seite scrollen zum entsprechenden Abschnitt.
  • Der erste Artikel eines jeden Bereichs (zumeist betitelt als „Grundlagen“) enthält eine chronologische, ausführliche und vorgezogene Darstellung des Themenbereichs.
  • Die hierauf folgenden Artikel behandeln die Prüfung eines Anspruchs oder ein Schema. Hierin werden Prüfungspunkte kurz definiert, sowie Probleme aufgezählt. Prüfungspunkte und Probleme sind jeweils auf den Grundlagenartikel verlinkt.
  • Inhalte sind entsprechend ihrer Wichtigkeit unterschiedlich gekennzeichnet (vgl. Symbolerläuterungen)
  • Die Nutzung des WikiJur erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt insbesondere, wenn es für eine rechtliche Einschätzung genutzt wird. Das WikiJur dient der allgemeinen Bildung und zur Sammlung von Informationen für das Studium der Rechtswissenschaften – nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Bei jedem Artikel ist vermerkt, wann dieser zuletzt bearbeitet wurde. Veraltete Inhalte sind nicht auszuschließen.

B. Aufbau des WikiJur & der Artikel

Das WikiJur ist zunächst in die großen Rechtsgebiete (1) Zivilrecht & Zivilprozessrecht, (2) Strafrecht und Strafprozessrecht und (3) Öffentliches Recht & Verwaltungsprozessrecht unterteilt. Jedes Rechtsgebiet spaltet sich anschließend in Rechtsbereiche (z.B. BGB AT, Familienrecht, StGB AT, Staatsorganisationsrecht) oder Themen (z.B. Straftaten gegen das Leben (§§ 211 – 222 StGB)). Das WikiJur folgt diesem Aufbau:

Zivilrecht & Zivilprozessrecht

Allgemeiner Teil des BGB

Schuldrecht (inkl. AGB, ProdHG & StVG)

Sachenrecht

Familienrecht [PLATZHALTER]

Erbrecht [PLATZHALTER]

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht & AGG [PLATZHALTER]

Zivilprozessrecht [PLATZHALTER]

Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Recht des geistigen Eigentums (IP)

Kartellrecht (KartellR)

Strafrecht & Strafprozessrecht

Strafrecht AT

Straftaten gegen das Leben (§§ 211 – 222 StGB) [PLATZHALTER]

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 – 231 StGB) [PLATZHALTER]

Öffentliches Recht & Prozessrecht

Staatsorganisationsrecht [PLATZHALTER]

Grundrechte

Über den Pflichtstoff hinaus beinhaltet das WikiJur zurzeit auch das Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Recht des Geistigen Eigentums und das Kartellrecht (Schwerpunkt 3, LMU).

Jeder Bereich oder jedes Thema wird eingeleitet von einem Grundlagenartikel, welcher das Thema so umfassend wie notwendig behandelt und hierbei auf Probleme eingeht und wichtige Rechtssprechung zitiert. Ein Grundlagenartikel beginnt mit einem Inhaltsverzeichnis (zusätzlich zum vereinfachten Inhaltsverzeichnis rechts), welcher einen Einblick in den jeweiligen Aufbau und Inhalt des Artikels gibt. Das Inhaltsverzeichnis kann mit einem Klick auf „“ eingeklappt und ausgeklappt werden. Im Text wird neben den Paragrafen auch Rechtssprechung zitiert, sowie Fußnoten gesetzt. Letztere können mit einem Klick auf die Fußnote erreicht werden – ein weiterer Klick auf die Fußbote im Bereich „Nachweise“ führt zurück. Weitere Informationen hierzu und zu den benutzen Symbolen sind in den Symbolerläuterungen.

Der weitere Inhalt ist abhängig vom entsprechenden Thema und ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis.

  !  

Der Grundlagenartikel ist zum einen eine ausführliche Wissenssammlung und zugleich Ziel von Verweisen in anderen Artikeln (vor allem Prüfungsschemata). Diese verweisen jeweils auf spezielle Bereiche, Prüfungspunkte oder „Probleme“ im Grundlagenartikel.

Mit anderen Worten: Es ist nicht notwendig, den Grundlagenartikel vollständig zu lesen (auch, wenn es sicherlich nicht schadet), sondern vielmehr ausreichend bzw. in Hinblick auf die Klausurvorbereitung taktischer die entsprechenden Bereiche jeweils beim entsprechenden Prüfungspunkt zu berücksichtigen.

Auf den Grundlagenartikel folgen Artikel, die Prüfungsschemata enthalten. Sie beginnen mit einer kurzen Einleitung über die Relevanz des Schemas und dessen Einordnung in die Klausur bzw. Anwendung. Hierauf folgt das Schema an sich und anschließend eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Definitionen, Begriffe und Probleme, die bei der Prüfung gekonnt bzw. beachtet werden sollten. Es findet sich ein Verweis auf den entsprechenden Hauptartikel im Grundlagenartikel sowie direkte Verweise bei Begriffen und Problemen. Gegebenenfalls folgen Fallempfehlungen zu öffentlich verfügbaren Falllösungen oder zu Beiträgen auf „Recht vertieft“.

C. Die Suchfunktion auf Recht vertieft

D. Tipps für die Suche nach Informationen

E. Beiträge und Artikel kommentieren

F. Abkürzungsverzeichnis

G. Symbolerläuterungen

Entsprechend ihrer Wichtigkeit sind Inhalte unterschiedlich gekennzeichnet und ggbf. farblich hervorgehoben.

Prüfungsschemata bzw. allgemeine Schrittangaben sind für eine besonders schnelle Auffindbarkeit farblich besonders hervorgehoben und mit dem Symbol links visualisiert. Je nach Umfang der einzelnen Prüfungspunkte findet sich ein mit diesem Symbol „⤦“ dargestellter Link.

Besonders wichtige Probleme sind ebenfalls besonders hervorgehoben und mit folgendem Symbol dargestellt.

Ebenfalls so dargestellt werden allgemeine Hinweise über Artikel, beispielsweise über deren Vollständigkeit oder Aktualität.

Definitionen sind in Orange hervorgehoben und mit einer Lupe visualisiert. Ziel jedes Artikels ist es, alle für eine Prüfung relevanten Definitionen wiederzugeben. Im Gegensatz zu Problemen, die „lediglich“ verlinkt sind, werden Definitionen für eine leichtere Auffindbarkeit ggbf. mehrfach wiedergegeben.

  !  

Ebenfalls in Orange, jedoch mit einem „!“ werden Hinweise bzw. Warnung dargestellt. Sie dienen dem Zweck, auf besondere Tücken bei der Prüfung hinzuweisen, die selbst keine Prüfungsschwerpunkte darstellen, aber für das Verständnis oder die Prüfung beachtet werden sollen.

  i  

In Blau und mit einem „i“ dargestellt werden Informationen, die regelmäßig im Rahmen einer Prüfung nicht angesprochen werden, aber dem allgemeinen Verständnis dienen.

Mit dem Symbol einer Uhr werden Informationen zur früheren Rechtslage, beispielsweise über die alte Fassung einer Norm oder früheren Bezeichnungen eines Begriffs. Sie dienen einem leichteren Verständnis älterer Rechtssprechung, welche Normen entsprechend zitiert und Begriffe entsprechend nutzt.

WikiJur Artikel beinhalten jeweils Ausschnitte relevanter Rechtssprechung als Beispiele, ggbf. auch als Information über ein spezifisches Problem. Die Zitate sind selbstverständlich grundsätzlich unverändert, bestimmte Begriffe wie Kläger (Kl.), Beklagte (Bekl.), Antragsteller (Ast.), Antragsgegner (Ag.) oder Berufungsgericht (BerGer.) und die Zitierweise von Normen sind jedoch auch ohne Kenntlichmachung angepasst. Hervorhebungen im Text sind ebenfalls ohne Kenntlichmachung vorgenommen. Zitiert wird in der Regel und sofern möglich aus OpenJur.de, während die bestmögliche Quelle für eine Einheitlichkeit mit Fußnoten (z.B. BGHSt, NJW oder GRUR) angegeben wird.

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