Wohnung

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BGB AT
Wohnraummietrecht
ZPO
Strafrecht BT
Grundrechte

Eine Wohnung ist jeder abgeschlossene und überdachte Raum, der Menschen zumindest vorübergehend zum Wohnen oder Schlafen dient.

Z.B. MüKoStGB/Feilcke, 4. Aufl. 2021, StGB § 123 Rn. 11, 12

Relevanz

Der Begriff der Wohnung ist relevant im

  1. Zivilrecht (z.B. Wohnraummietrecht des BGB, Zustellungsvorschriften der ZPO),
  2. Strafrecht (z.B. Wohnungseinbruchdiebstahl),
  3. Öffentlichen Recht (Grundrechtlicher Schutz der Wohnung).

Hierzu mehr auf

WikiJur BGB-AT-01.B.I.1.d.bb Abgrenzung und verwandte Begriffe

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