Wohnsitz

Geschätzte Lektüre: 1 Minute 2631 Ansichten

BGB AT
§ 7 BGB

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt bzw. Schwerpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

Vgl. BeckOGK/Behme, 1.11.2021, BGB § 7 Rn. 2-2.2.

Relevanz

Nach dem Wohnsitz richtet sich beispielsweise der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person

Hierzu mehr auf

WikiJur BGB-AT-01.B.I.1.d.aa Begriff des Wohnsitzes

0 0 Bewertungen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Kommentare
Älteste
Neueste Meistbewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Teile diese Seite

Wohnsitz

Oder kopiere den Link

Inhaltsverzeichnis
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner
0
Deine Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x