Definitionsverzeichnis

Wohnsitz

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BGB AT
§ 7 BGB

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt bzw. Schwerpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

Vgl. BeckOGK/Behme, 1.11.2021, BGB § 7 Rn. 2-2.2.

Relevanz

Nach dem Wohnsitz richtet sich beispielsweise der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person

Hierzu mehr auf

WikiJur BGB-AT-01.B.I.1.d.aa Begriff des Wohnsitzes

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