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Unternehmer nach § 14 I BGB

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BGB AT
§ 14 BGB

Unternehmer ist nach § 14 I BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Relevanz

Vom Verbraucher abzugrenzen ist der Unternehmer. Ob eine Person als Verbraucher oder Unternehmer handelt, muss situativ ermittelt werden und bestimmt über die Anwendbarkeit des Verbraucher(schutz)rechts.

Hierzu mehr auf

WikiJur BGB-AT-01.B.I.1.e.cc. Definition des Unternehmerbegriffs & Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

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