Täuschung i.S.d. § 263 I StGB

Geschätzte Lektüre: 1 Minute 736 Ansichten

Strafrecht
Betrug
§ 263 I StGB

Eine Täuschung ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt.

Z.B. BGHSt 49, 17 (21) = BGH NJW 2004, 454 (455, unter 2.b) m.w.N.; zuletzt BGHSt 67, 55 = BGH NJW 2022, 3165 (Rn. 18).

Relevanz

Der Grundtatbestand des Betrugs erfordert die Täuschung über Tatsachen. Aus der Täuschung muss wiederum kausal ein Irrtum resultieren.

Hierzu mehr auf

WikiJur StrafR-BT5-01.A.I.1.a. Täuschung und Irrtum

0 0 Bewertungen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Kommentare
Älteste
Neueste Meistbewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Teile diese Seite

Täuschung i.S.d. § 263 I StGB

Oder kopiere den Link

Inhaltsverzeichnis
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner
0
Deine Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x