Öffentliche Ordnung (Polizeirecht)

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Polizeirecht
Art. 2 PAG

Der Begriff der öffentlichen Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird.

BVerfGE 69, 315 (352).

Relevanz

Die Aufgabeneröffnung der Polizei als Voraussetzung der formellen Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Primärmaßnahme erfordert das Vorliegen einer allgemeinen oder konkreten Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.

Hierzu mehr auf

WikiJur VerwR-BT2-03.II.1. Persönliche, sachliche und örtliche Zuständigkeit

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