Konkret bestehende Gefahr nach Art. 11 I 2 PAG (Polizeirecht)

Geschätzte Lektüre: 1 Minute 67 views

Polizeirecht
Art. 2 PAG
Art. 11 PAG

Eine konkrete Gefahr ist nach Art. 11 I 2 PAG eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung von Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führt.

Relevanz

Die Aufgabeneröffnung der Polizei als Voraussetzung der formellen Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Primärmaßnahme erfordert das Vorliegen einer allgemeinen oder konkreten Gefahr.

Hierzu mehr auf

WikiJur VerwR-BT2-03.II.1. Persönliche, sachliche und örtliche Zuständigkeit

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Teile diese Seite

Konkret bestehende Gefahr nach Art. 11 I 2 PAG (Polizeirecht)

Oder kopiere den Link

Inhaltsverzeichnis
0
Would love your thoughts, please comment.x
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner