Recht vertieft

WikiJur


Das WikiJur ist ein Projekt mit dem Ziel, eine möglichst umfassende Wissenssammlung als Nachschlagewerk für das Jurastudium zu erstellen, das vor allem nach Ansprüchen bzw. Schemata sortiert ist und an dem sich jeder beteiligen kann.

Das WikiJur (Zusammenfassungen & Fälle) umfasst bisher ca. 200.000 Wörtern & 1.500.000 Zeichen mit einer geschätzten Lesedauer von ca 17,50 Stunden (1050+ min) und wird laufend erweitert (vgl. Changelog)

Die Inhalte des WikiJur stehen (zusammen mit allen weiteren Inhalten auf Recht vertieft) als einzelne Dokumente und Ausschnitte aus dem Jahresband zum Download zur Verfügung.


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Geistiges EigentumWikiJur
D. Schranken des Urheberrechts

Die Rechte des Urhebers aus einer Urheberrechtsverletzung unterliegen gesetzlichen Schranken, insbesondere der Erschöpfung, gesetzlich erlaubten Nutzungen oder dem UrhDaG und können durch die Zustimmung des Berechtigten oder auf Basis von Nutzungsrechten gerechtfertigt sein. Eine weitere „Schranke“ stellt der Ablauf des Schutzes dar. I. Die Rechtfertigung durch Zustimmung & Nutzungsrechterecht Die ausdrückliche oder konkludente rechtfertigende Einwilligung (vorherige Zustimmung) oder Genehmigung (nachträgliche Zustimmung) des Berechtigten kann die Verletzung eines Urheberrechts oder eines verwandten Rechts von vornherein ausschließen bzw. der durch einen Verstoß indizierten Rechtswidrigkeit entgegenstehen. Ein vom Berechtigten erteiltes Nutzungsrecht schließt ebenfalls den Tatbestand aus. Inhalt und Reichweite einer Einwilligung sind durch…

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Geistiges EigentumWikiJur
18. orphan drugs-Marktexklusivitätsrechte (Überblick)

Das Orphan Drugs-Marktexklusivitätsrecht gewährt Herstellern von Arzneimitteln für seltene Krankheiten eine zeitlich begrenzte Exklusivität auf dem Markt, um Anreize für die Entwicklung solcher Medikamente zu schaffen. Die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 bildet die rechtliche Grundlage für das Marktexklusivitätsrecht von Orphan Drugs und legt spezielle Kriterien für die Zulassung und Vermarktung von Medikamenten gegen seltene Krankheiten fest. I. Schutzgegenstand, Schutzweite & Verhältnis zum Geistigen Eigentum Das Marktexklusivitätsrecht schützt Arzneimittel für seltene Leiden. Die Schutzkriterien konkretisiert    Art. 3 I VO (EG) 141/2000 | Kriterien für die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden Ein Arzneimittel wird als Arzneimittel für seltene…


Changelog

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