Recht vertieft

WikiJur


Das WikiJur ist ein Projekt mit dem Ziel, eine möglichst umfassende Wissenssammlung als Nachschlagewerk für das Jurastudium zu erstellen, das vor allem nach Ansprüchen bzw. Schemata sortiert ist und an dem sich jeder beteiligen kann.

Das WikiJur (Zusammenfassungen & Fälle) umfasst bisher ca. 210.000 Wörtern & 1.550.000 Zeichen mit einer geschätzten Lesedauer von ca 18,25 Stunden (1100+ min) und wird laufend erweitert (vgl. Changelog)

Die Inhalte des WikiJur stehen (zusammen mit allen weiteren Inhalten auf Recht vertieft) als einzelne Dokumente und Ausschnitte aus dem Jahresband zum Download zur Verfügung.


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SchuldRWikiJur
A. Grundlagen des Kaufrechts

   § 433 BGB | Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. I. Unionsrechtliche Grundlagen und Richtlinien Verschiedene Aspekte des Kaufrechts sind von Richtlinien vollharmonisiert. Hervorzuheben ist insbesondere die Verbraucherrechterichtlinie Warenkaufrichtlinie Digitale-Inhalte-und-Dienstleistungen-Richtlinie 1. Die Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU) Die Verbraucherrechterichtlinie[1] gilt in der Fassung der Pauschalreiserichtlinie[2] und regelt Informationspflichten…

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Leitentscheidungen GrundrechteWikiJur
BVerfG, Urt. v. 31.10.2023 – 2 BvR 900/22 – Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen

Zu dieser Entscheidung ist eine Besprechung verfügbar. Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2023 – 2 BvR 900/22 – Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen 1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. 2. Es entfaltet seine Wirkung auch gegenüber dem Gesetzgeber, wenn dieser die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erneute Strafverfolgung durch die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens schafft. 3. Das in Art. 103 Abs. 3 GG statuierte Mehrfachverfolgungsverbot trifft eine Vorrangentscheidung zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit. Diese Vorrangentscheidung steht einer…


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