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Zivilrecht

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Quiz mit gemischten Aufgaben aus dem Zivilrecht

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Es liegt kein Verstoß gegen das AGG vor, wenn der Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen trifft, um die Bedürfnisse der Person mit Behinderung zu erfüllen. Nach § 3 I AGG sind Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Flexible Arbeitszeiten können eine solche angemessene Vorkehrung darstellen. Darüber hinaus steht das Recht des Arbeitgebers, flexible Arbeitszeiten festzulegen, nicht im Widerspruch zum AGG, solange angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden.

1 / 20

Kategorie: AGG

1.

Eine Person mit Behinderung wird von ihrem Arbeitgeber eingestellt und erhält flexiblere Arbeitszeiten, um ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Welche der folgenden Aussagen ist oder sind im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) korrekt?

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2 / 20

Kategorie: Sachenrecht

2. Welche der folgenden Aussagen über den gutgläubigen Eigentumserwerb von Kraftfahrzeugen sind korrekt?

Nach § 312g II Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren betrifft, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Eine reine Benutzung führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrecht, da dem Verbraucher das Recht zusteht, die Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware zu prüfen.

Der Verbraucher kann seinen Widerruf ohne Angabe von Gründen erklären, sodass das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist, wenn die Ware aus Versehen bestellt wurde oder die Artikelbeschreibung nicht der tatsächlichen Ware entspricht.

Grundsätzlich kann der Verkäufer die Rücknahme nicht ablehnen.

3 / 20

Kategorie: Schuldrecht

3. In welchem Fall kann ein Verbraucher sein Widerrufsrecht bei einem Online-Kauf nicht ausüben?

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4 / 20

Kategorie: Anfechtung

4. V schließt mit K einen Vertrag über den Verkauf eines Oldtimer-Autos. Später stellt sich heraus, dass V bei Vertragsschluss einen Fehler im Kilometerstand des Fahrzeugs gemacht hat und dieser tatsächlich deutlich höher ist. K möchte den Vertrag anfechten. Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Anfechtung erfüllt sein?

Eigenschaften sind alle rechtlichen oder tatsächlichen Merkmale einer Sache oder Person, die dieser für eine gewisse Dauer anhaften, für die Wertschätzung erheblich sind und nicht von äußeren Faktoren bestimmt werden.

Dies ist der Fall für die Herkunft und für den Künstler bzw. Urheber, Schöpfer und Hersteller eines Gegenstands. Die Belastung eines Gegenstands mit Rechten wie dem Pfandrecht stellt eine (rechtliche) Eigenschaft dar. Die Sachkunde stellt eine Eigenschaft einer Person dar. Keine Eigenschaft im Sinne des § 119 II BGB ist der Verkehrswert eines Gegenstands, da diese lediglich von äußeren Faktoren bestimmt wird.

5 / 20

Kategorie: Anfechtung

5. Handelt es sich bei den folgenden Beispielen um Eigenschaften, die eine Anfechtung aufgrund eines Eigenschaftsirrtums begründen können?

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Nach § 13 AGG besteht ein Beschwerderecht, nach § 14 AGG ein Leistungsverweigerungsrecht und nach § 15 AGG ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Zudem folgt aus § 16 AGG ein Maßregelungsverbot.

Ein Anspruch oder Recht auf (Wieder-)Einstellung bzw. Herstellung des Beschäftigungsverhältnisses besteht jedoch nicht (aus dem AGG), wie sich aus § 15 VI ergibt.

6 / 20

Kategorie: AGG

6. Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 hat der Benachteiligte ...

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Der Unternehmer ist nach Art. 246a § 1 II Nr. 1 nur "gegebenfalls" dazu verpflichtet, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat.

7 / 20

Kategorie: Schuldrecht

7. Welche Informationen müssen dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag über das Widerrufsrecht zur Verfügung gestellt werden?

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8 / 20

Kategorie: Anfechtung

8. Was versteht man unter einer sog. Potestativbedingung?

Nach § 119 I 1 Alt. 1 BGB und § 119 I 1 Alt. 2 BGB besteht ein Anfechtungsgrund bei einem Inhaltsirrtum und einem Erklärungsirrtum. Nach § 123 I Alt. 1 BGB besteht ein Anfechtungsgrund bei einer Willenserklärung bestimmt durch arglistige Täuschung.

Kein Anfechtungsgrund liegt in einem Motivirrtum und beim verdeckten Kalkulationsirrtum. Der Erklärende irrt sich nicht hinsichtlich seiner Willenserklärung, sondern nur dem Motiv dahinter bzw. der Irrtum betrifft die vorherige Willensbildung.

9 / 20

Kategorie: Anfechtung

9. Ein Anfechtungsgrund besteht bei einem/einer ...

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Aus dem Wortlauf der Norm ergibt sich, dass eine Benachteiligung aus Gründen der "Religion und Weltanschauung", des "Alters" und des "Geschlechts" zu verhindern oder zu beseitigen sind.

Anders sieht dies für die "Abstammung" (und auch für die "Heimat") aus. Diese fallen nicht unter das Merkmal der ethnischen Herkunft, da die ethnische Herkunft nicht mit der geografischen Herkunft gleichgesetzt werden kann. Ausführlich hierzu das Arbeitsgericht Stuttgart im "Ossi"-Fall (Urt. v. 15.04.2010, 17 Ca 8907/09). Es besteht jedoch ggbf. ein Schutz nach Art, 3 III 1 GG.

Auch eine "erhöhte Krankheitsanfälligkeit" wird nicht von § 1 AGG erfasst, da es sich nicht um eine Behinderung handelt. Eine Behinderung liegt erst vor, wenn durch ein Grundleiden die Arbeitsfähigkeit erheblich und auf eine "lange Dauer" erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt beispielsweise auch für Krankheiten bzw. Abweichungen vom Normalzustand (z.B. Sehschwäche oder Sehfelder), die durch Hilfsmittel ausgleichbar sind.

10 / 20

Kategorie: AGG

10. Nach § 1 AGG ist es u.a. das Ziel des AGG Benachteiligung aus Gründen ... zu verhindern oder zu beseitigen.

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Ein Anspruch aus §§ 1, 4, 21 AGG kann nicht folgen, da es sich hierbei um keine Anspruchsgrundlagen handelt.

Ein Anspruch aus § 823 I BGB kann bestehen, wenn durch die Diskriminierung ein von § 823 I BGB geschütztes Recht bzw. Rechtsgut verletzt wird. Dies ist aber nicht bei jeder Diskriminierung gegeben.

Ein Anspruch aus § 823 II i.V.m. § 1 AGG besteht nicht, da § 1 AGG (im Gegensatz zu § 7 AGG) kein Schutzgesetz ist.

Jedoch folgt ein Anspruch aus § 15 AGG.

11 / 20

Kategorie: AGG

11. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung folgt aus ...

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Gemäß § 932 BGB kann ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten stattfinden, wenn der Erwerber bei Erwerb der Sache in gutem Glauben war und die Sache nicht dem Eigentümer abhandengekommen ist. In diesem Fall wurde die Vase dem Eigentümer durch Betrug entzogen und ist nicht abhandengekommen. K war gutgläubig und hat Eigentum erworben.

12 / 20

Kategorie: Sachenrecht

12. K kauft von dem Antiquitätenhändler V eine wertvolle Vase. V hatte die Vase von einem Kunden D gekauft, der sie ihm als sein Eigentum verkauft hatte. Später stellt sich heraus, dass die Vase dem rechtmäßigen Eigentümer E durch Betrug entzogen wurde. Hat K Eigentum an der Vase erworben?

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Nach der Rechtsprechung des BGH bleibt der Erwerber einer Photovoltaikanlage trotz Stromeinspeisung ein Verbraucher (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 121/12), sodass K nach § 355 BGB als Verbraucher den Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

13 / 20

Kategorie: Schuldrecht

13. K hat online einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage abgeschlossen, die überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist. Nachdem die Anlage installiert wurde, stellt er fest, dass sie nicht seinen Erwartungen entspricht und möchte den Vertrag widerrufen. Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?

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Eigenschaften sind alle rechtlichen oder tatsächlichen Merkmale einer Sache oder Person, die dieser für eine gewisse Dauer anhaften, für die Wertschätzung erheblich sind und nicht von äußeren Faktoren bestimmt werden.

Dies ist der Fall für das Material, aus dem ein Gegenstand besteht und für das Herstellungs- oder Baujahr. Bei Personen ist dies für die Zahlungsfähigkeit bei Kreditgeschäften gegeben, da diese sich in der Regel nicht kurzfristig ändert (z.B. Kündigungsschutz). Der Wert einer Sache wird jedoch lediglich von äußeren Faktoren bestimmt und stellt daher keine Eigenschaft dar. Auch die Schwangerschaft stellt keine Eigenschaft im Sinne des § 119 II BGB dar, da es sich um keinen Zustand von Dauer handelt.

14 / 20

Kategorie: Anfechtung

14. Handelt es sich bei den folgenden Beispielen um Eigenschaften, die eine Anfechtung aufgrund eines Eigenschaftsirrtums begründen können?

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Nach § 142 BGB ist das angefochtene Rechtsgeschäft nichtig. Ein Schadensanspruch, besteht bei einer Anfechtung, wenn der Empfänger der Anfechtung auf die Gültigkeit der Erklärung vertraute, insofern die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit nicht kannte oder nicht kennen musste sowie keine Anfechtung wegen Täuschung oder widerrechtlicher Drohung vorliegt.

15 / 20

Kategorie: Anfechtung

15. Infolge der Anfechtung ...

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Grundsätzlich ist die Anfechtungserklärung bedingungsfeindlich und befristungsfeindlich. Bedingungen oder Befristungen bewirken die Unwirksamkeit der Anfechtungserklärung. Eine Ausnahme gilt für Bedingungen, die nicht von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig sind, sondern bereits objektiv bestehen. Dies ist z.B. der Fall für die Frage bzw. Bedingung, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Somit kann die Anfechtung einer Willenserklärung zum Kauf eines Gegenstands unter der Bedingung erklärt werden, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Zum Teil wird bereits vertreten, dass es sich hierbei schon nicht um eine Bedingung handelt, sodass die Anfechtung dieser Ansicht folgend immer bedingungsfeindlich und befristungsfeindlich ist.

16 / 20

Kategorie: Anfechtung

16. Die Anfechtungserklärung ist ...

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Der Dritte, dem die Bank die Maschine unter Abtretung ihres Herausgabeanspruchs übereignet hat, ist Eigentümer der Maschine. Dies liegt daran, dass er die Maschine gutgläubig erworben hat und der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten nach § 932 BGB möglich ist. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.03.1968 - VIII ZR 11/66 (Fräsmaschinen-Fall). Zwar ist erforderlich, dass der Eigentümer Besitz an der Sache erlangt, hier wurde jedoch die Übergabe durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs ersetzt.

17 / 20

Kategorie: Sachenrecht

17. Ein Unternehmen verkauft eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt an einen Käufer. Der Käufer übereignet die Maschine noch vor der vollständigen Kaufpreiszahlung im Rahmen einer Sicherungsübereignung an seine Bank. Diese wiederum übereignet die Maschine unter Abtretung ihres Herausgabeanspruchs gegen den Käufer aus der Sicherungsabrede an einen Dritten. Die Maschine verbleibt die ganze Zeit beim Käufer. Wer ist Eigentümer der Maschine?

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18 / 20

Kategorie: Anfechtung

18. Die Anfechtungserklärung ist ...

Nach den §§ 8 - 10 sind unterschiedliche Behandlungen wegen beruflichen Anforderungen, der Religion oder Weltanschauung und wegen des Alters möglicherweise zulässig. Zu beachten ist noch § 20 AGG.

Eine "reine" höhere Leistungsfähigkeit Dritter bzw. eine gesteigerte Profitabilität durch eine Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt.

Bei mehreren Benachteiligungsgründen ist § 4 AGG zu beachten.

19 / 20

Kategorie: AGG

19. Eine Benachteiligung kann gerechtfertigt sein wegen/aus Gründen ...

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20 / 20

Kategorie: Anfechtung

20. V und K schließen einen Vertrag über den Kauf eines Hauses. Später stellt sich heraus, dass V bei Vertragsschluss arglistig verschwiegen hat, dass das Haus erhebliche Mängel aufweist. K möchte den Vertrag anfechten. Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Anfechtung erfüllt sein?

Dein Ergebnis ist

Die durchschnittliche Punktzahl ist 14%

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Quiz zum BGB AT

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1 / 10

1. Die Anfechtungserklärung ist ...

Grundsätzlich ist die Anfechtungserklärung bedingungsfeindlich und befristungsfeindlich. Bedingungen oder Befristungen bewirken die Unwirksamkeit der Anfechtungserklärung. Eine Ausnahme gilt für Bedingungen, die nicht von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig sind, sondern bereits objektiv bestehen. Dies ist z.B. der Fall für die Frage bzw. Bedingung, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Somit kann die Anfechtung einer Willenserklärung zum Kauf eines Gegenstands unter der Bedingung erklärt werden, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Zum Teil wird bereits vertreten, dass es sich hierbei schon nicht um eine Bedingung handelt, sodass die Anfechtung dieser Ansicht folgend immer bedingungsfeindlich und befristungsfeindlich ist.

2 / 10

2. Die Anfechtungserklärung ist ...

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3 / 10

3. Was versteht man unter einer sog. Potestativbedingung?

Ein Anfechtungsrecht nach § 120 BGB besteht nur, wenn ein Erklärungsbote unbewusst falsch übermittelt. Bei einer bewusst falschen Übermittlung des Erklärungsboten finden die §§ 177 ff. BGB Anwendung. Ein Vertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab, sodass keine falsche Übermittlung vorliegt.

4 / 10

4. Wann besteht ein Anfechtungsrecht nach § 120 BGB?

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Eigenschaften sind alle rechtlichen oder tatsächlichen Merkmale einer Sache oder Person, die dieser für eine gewisse Dauer anhaften, für die Wertschätzung erheblich sind und nicht von äußeren Faktoren bestimmt werden.

Dies ist der Fall für das Material, aus dem ein Gegenstand besteht und für das Herstellungs- oder Baujahr. Bei Personen ist dies für die Zahlungsfähigkeit bei Kreditgeschäften gegeben, da diese sich in der Regel nicht kurzfristig ändert (z.B. Kündigungsschutz). Der Wert einer Sache wird jedoch lediglich von äußeren Faktoren bestimmt und stellt daher keine Eigenschaft dar. Auch die Schwangerschaft stellt keine Eigenschaft im Sinne des § 119 II BGB dar, da es sich um keinen Zustand von Dauer handelt.

5 / 10

5. Handelt es sich bei den folgenden Beispielen um Eigenschaften, die eine Anfechtung aufgrund eines Eigenschaftsirrtums begründen können?

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Nach § 142 BGB ist das angefochtene Rechtsgeschäft nichtig. Ein Schadensanspruch, besteht bei einer Anfechtung, wenn der Empfänger der Anfechtung auf die Gültigkeit der Erklärung vertraute, insofern die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit nicht kannte oder nicht kennen musste sowie keine Anfechtung wegen Täuschung oder widerrechtlicher Drohung vorliegt.

6 / 10

6. Infolge der Anfechtung ...

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Nach § 119 I 1 Alt. 1 BGB und § 119 I 1 Alt. 2 BGB besteht ein Anfechtungsgrund bei einem Inhaltsirrtum und einem Erklärungsirrtum. Nach § 123 I Alt. 1 BGB besteht ein Anfechtungsgrund bei einer Willenserklärung bestimmt durch arglistige Täuschung.

Kein Anfechtungsgrund liegt in einem Motivirrtum und beim verdeckten Kalkulationsirrtum. Der Erklärende irrt sich nicht hinsichtlich seiner Willenserklärung, sondern nur dem Motiv dahinter bzw. der Irrtum betrifft die vorherige Willensbildung.

7 / 10

7. Ein Anfechtungsgrund besteht bei einem/einer ...

Klicke auf      für weitere Informationen.

Eigenschaften sind alle rechtlichen oder tatsächlichen Merkmale einer Sache oder Person, die dieser für eine gewisse Dauer anhaften, für die Wertschätzung erheblich sind und nicht von äußeren Faktoren bestimmt werden.

Dies ist der Fall für die Herkunft und für den Künstler bzw. Urheber, Schöpfer und Hersteller eines Gegenstands. Die Belastung eines Gegenstands mit Rechten wie dem Pfandrecht stellt eine (rechtliche) Eigenschaft dar. Die Sachkunde stellt eine Eigenschaft einer Person dar. Keine Eigenschaft im Sinne des § 119 II BGB ist der Verkehrswert eines Gegenstands, da diese lediglich von äußeren Faktoren bestimmt wird.

8 / 10

8. Handelt es sich bei den folgenden Beispielen um Eigenschaften, die eine Anfechtung aufgrund eines Eigenschaftsirrtums begründen können?

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9. V schließt mit K einen Vertrag über den Verkauf eines Oldtimer-Autos. Später stellt sich heraus, dass V bei Vertragsschluss einen Fehler im Kilometerstand des Fahrzeugs gemacht hat und dieser tatsächlich deutlich höher ist. K möchte den Vertrag anfechten. Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Anfechtung erfüllt sein?

10 / 10

10. V und K schließen einen Vertrag über den Kauf eines Hauses. Später stellt sich heraus, dass V bei Vertragsschluss arglistig verschwiegen hat, dass das Haus erhebliche Mängel aufweist. K möchte den Vertrag anfechten. Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Anfechtung erfüllt sein?

Dein Ergebnis ist

Die durchschnittliche Punktzahl ist 24%

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Beiträge zur Vertiefung:

News: BGB AT & Mietrecht – Anfechtung, Rücktritt, Kündigung und Minderung bei grob fahrlässiger Unkenntnis von Mietmängeln
Ohne jegliche Nachfragen oder anderweitige Interessenbekundungen des Mieters an dem Zustand der Mietsache muss der Vermieter nicht ungefragt hierüber Auskunft erteilen, sodass eine Täuschung durch Unterlassen über den tatsächlichen Zustand der Mietsache nicht gegeben ist. Unterlässt ein Mieter vor Anmietung einer Wohnung deren Besichtigung, obwohl hierzu Gelegenheit bestanden hätte, so…
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Quiz zum Schuldrecht

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Nach der Rechtsprechung des BGH bleibt der Erwerber einer Photovoltaikanlage trotz Stromeinspeisung ein Verbraucher (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 121/12), sodass K nach § 355 BGB als Verbraucher den Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

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1. K hat online einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage abgeschlossen, die überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist. Nachdem die Anlage installiert wurde, stellt er fest, dass sie nicht seinen Erwartungen entspricht und möchte den Vertrag widerrufen. Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?

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Der Unternehmer ist nach Art. 246a § 1 II Nr. 1 nur "gegebenfalls" dazu verpflichtet, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat.

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2. Welche Informationen müssen dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag über das Widerrufsrecht zur Verfügung gestellt werden?

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Nach § 312g II Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag die Lieferung von Waren betrifft, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Eine reine Benutzung führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrecht, da dem Verbraucher das Recht zusteht, die Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware zu prüfen.

Der Verbraucher kann seinen Widerruf ohne Angabe von Gründen erklären, sodass das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist, wenn die Ware aus Versehen bestellt wurde oder die Artikelbeschreibung nicht der tatsächlichen Ware entspricht.

Grundsätzlich kann der Verkäufer die Rücknahme nicht ablehnen.

3 / 3

3. In welchem Fall kann ein Verbraucher sein Widerrufsrecht bei einem Online-Kauf nicht ausüben?

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Dein Ergebnis ist

Die durchschnittliche Punktzahl ist 27%

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Beiträge zur Vertiefung:

Schuldrecht – Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung eines Online-Abos

Schuldrecht – Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung eines Online-Abos verfasst von Ali Tahir Sen Einem Verbraucher steht das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen bei einem Vertrag über die Erbringungen von Dienstleistungen, mit einem anfänglichen kostenlosen Zeitraum, gefolgt von einem sich automatisch verlängernden kostenpflichtigen Zeitraum, nicht zu, wenn…

News: Schuldrecht – Keine Erfüllung eines Kaufvertrags bei Zahlung an Dritte (hier: Hacker) & Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr
Verletzt der Gläubiger einer Geldforderung die im geschäftlichen E-Mail-Verkehr erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und führt dies zur Zahlung an einen Dritten (Hacker), hat dies nicht zur Folge, dass die Forderung nach § 362 durch Erfüllung erlischt, sondern könnte höchstens einen Schadensersatzanspruch des Schuldners begründen, den er nach § 242 BGB der Forderung…
News: BGB AT & Mietrecht – Anfechtung, Rücktritt, Kündigung und Minderung bei grob fahrlässiger Unkenntnis von Mietmängeln
Ohne jegliche Nachfragen oder anderweitige Interessenbekundungen des Mieters an dem Zustand der Mietsache muss der Vermieter nicht ungefragt hierüber Auskunft erteilen, sodass eine Täuschung durch Unterlassen über den tatsächlichen Zustand der Mietsache nicht gegeben ist. Unterlässt ein Mieter vor Anmietung einer Wohnung deren Besichtigung, obwohl hierzu Gelegenheit bestanden hätte, so…

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16

Quiz zum Sachenrecht

Teste dein Wissen zum Sachenrecht!

Der Dritte, dem die Bank die Maschine unter Abtretung ihres Herausgabeanspruchs übereignet hat, ist Eigentümer der Maschine. Dies liegt daran, dass er die Maschine gutgläubig erworben hat und der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten nach § 932 BGB möglich ist. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.03.1968 - VIII ZR 11/66 (Fräsmaschinen-Fall). Zwar ist erforderlich, dass der Eigentümer Besitz an der Sache erlangt, hier wurde jedoch die Übergabe durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs ersetzt.

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1. Ein Unternehmen verkauft eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt an einen Käufer. Der Käufer übereignet die Maschine noch vor der vollständigen Kaufpreiszahlung im Rahmen einer Sicherungsübereignung an seine Bank. Diese wiederum übereignet die Maschine unter Abtretung ihres Herausgabeanspruchs gegen den Käufer aus der Sicherungsabrede an einen Dritten. Die Maschine verbleibt die ganze Zeit beim Käufer. Wer ist Eigentümer der Maschine?

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2 / 5

2. Welche der folgenden Aussagen über den gutgläubigen Eigentumserwerb von Kraftfahrzeugen sind korrekt?

Gemäß § 932 BGB kann ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten stattfinden, wenn der Erwerber bei Erwerb der Sache in gutem Glauben war und die Sache nicht dem Eigentümer abhandengekommen ist. In diesem Fall wurde die Vase dem Eigentümer durch Betrug entzogen und ist nicht abhandengekommen. K war gutgläubig und hat Eigentum erworben.

3 / 5

3. K kauft von dem Antiquitätenhändler V eine wertvolle Vase. V hatte die Vase von einem Kunden D gekauft, der sie ihm als sein Eigentum verkauft hatte. Später stellt sich heraus, dass die Vase dem rechtmäßigen Eigentümer E durch Betrug entzogen wurde. Hat K Eigentum an der Vase erworben?

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4. Welche der folgenden Aussagen über den gutgläubigen Eigentumserwerb von Kraftfahrzeugen sind korrekt?

Nach § 935 I BGB ist ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten ausgeschlossen, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist.

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5. K kauft auf einem Flohmarkt ein Fahrrad von V, der behauptet, es sei sein eigenes. Später stellt sich heraus, dass das Fahrrad gestohlen wurde. Ist K gutgläubig Eigentümer des Fahrrads geworden?

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Die durchschnittliche Punktzahl ist 29%

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Beiträge zur Vertiefung:

News: Sachenrecht – Kein gutgläubiger Erwerb eines gestohlenen Lamborghini auf einem Tankstellenparkplatz
Dem gutgläubigen Erwerb kann ein grob fahrlässiges Handeln des Erwerbenden entgegenstehen. Im Fall des Erwerbs eines (Luxus-)Kraftfahrzeugs kann sich eine Bösgläubigkeit des Erwerbers trotz des Vorliegens eines Kraftfahrzeugbriefs ergeben, wenn besondere Umstände, wie das Vorliegen eines Straßenverkaufs oder das Fehlen einer Vollmacht oder im Fall eines Luxuswagens des Servicehefts, seinen…
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Quiz zum Deliktsrecht

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Nach h.M. wird die analoge Anwendung im Rahmen des Bereicherungsrechts verneint, da es sich nicht um eine unerlaubt, sondern alltägliche und erlaubte Handlung handele.

1 / 2

1. Der sachliche Anwendungsbereich des § 828 III BGB findet Anwendung ...

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Trotz Kritik an der Rechtsprechung ist nach dieser weder (und anders als nach § 56 StGB) die Steuerungsfähigkeit, eine Vorstellung über den genauen Schaden noch das Erkennen der konkreten Gefahr für die Feststellung der Einsichtsfähigkeit erforderlich.

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2. Nach der Rechtsprechung erfordert die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen nach § 828 III ...

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Quiz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Teste dein Wissen zum AGG!

Nach § 13 AGG besteht ein Beschwerderecht, nach § 14 AGG ein Leistungsverweigerungsrecht und nach § 15 AGG ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Zudem folgt aus § 16 AGG ein Maßregelungsverbot.

Ein Anspruch oder Recht auf (Wieder-)Einstellung bzw. Herstellung des Beschäftigungsverhältnisses besteht jedoch nicht (aus dem AGG), wie sich aus § 15 VI ergibt.

1 / 6

1. Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 hat der Benachteiligte ...

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Es liegt kein Verstoß gegen das AGG vor, wenn der Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen trifft, um die Bedürfnisse der Person mit Behinderung zu erfüllen. Nach § 3 I AGG sind Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Flexible Arbeitszeiten können eine solche angemessene Vorkehrung darstellen. Darüber hinaus steht das Recht des Arbeitgebers, flexible Arbeitszeiten festzulegen, nicht im Widerspruch zum AGG, solange angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden.

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2.

Eine Person mit Behinderung wird von ihrem Arbeitgeber eingestellt und erhält flexiblere Arbeitszeiten, um ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Welche der folgenden Aussagen ist oder sind im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) korrekt?

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Aus dem Wortlauf der Norm ergibt sich, dass eine Benachteiligung aus Gründen der "Religion und Weltanschauung", des "Alters" und des "Geschlechts" zu verhindern oder zu beseitigen sind.

Anders sieht dies für die "Abstammung" (und auch für die "Heimat") aus. Diese fallen nicht unter das Merkmal der ethnischen Herkunft, da die ethnische Herkunft nicht mit der geografischen Herkunft gleichgesetzt werden kann. Ausführlich hierzu das Arbeitsgericht Stuttgart im "Ossi"-Fall (Urt. v. 15.04.2010, 17 Ca 8907/09). Es besteht jedoch ggbf. ein Schutz nach Art, 3 III 1 GG.

Auch eine "erhöhte Krankheitsanfälligkeit" wird nicht von § 1 AGG erfasst, da es sich nicht um eine Behinderung handelt. Eine Behinderung liegt erst vor, wenn durch ein Grundleiden die Arbeitsfähigkeit erheblich und auf eine "lange Dauer" erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt beispielsweise auch für Krankheiten bzw. Abweichungen vom Normalzustand (z.B. Sehschwäche oder Sehfelder), die durch Hilfsmittel ausgleichbar sind.

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3. Nach § 1 AGG ist es u.a. das Ziel des AGG Benachteiligung aus Gründen ... zu verhindern oder zu beseitigen.

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Ein Anspruch aus §§ 1, 4, 21 AGG kann nicht folgen, da es sich hierbei um keine Anspruchsgrundlagen handelt.

Ein Anspruch aus § 823 I BGB kann bestehen, wenn durch die Diskriminierung ein von § 823 I BGB geschütztes Recht bzw. Rechtsgut verletzt wird. Dies ist aber nicht bei jeder Diskriminierung gegeben.

Ein Anspruch aus § 823 II i.V.m. § 1 AGG besteht nicht, da § 1 AGG (im Gegensatz zu § 7 AGG) kein Schutzgesetz ist.

Jedoch folgt ein Anspruch aus § 15 AGG.

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4. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung folgt aus ...

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Zunächst ist die Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs nach § 2 AGG erforderlich. Zudem muss der persönliche Anwendungsbereich für den Beschäftigten und Arbeitgeber eröffnet sein.

Nicht erforderlich ist, dass der persönliche Anwendungsbereich für den Kläger und den Beklagten eröffnet sind, da (insbesondere bei Drittbeteiligung oder Formen von "Leiharbeit") der Arbeitgeber und Beklagte auseinanderfallen kann. Daher ist auch nicht erforderlich, dass alle Beteiligten inkl. Dritte vom persönlichen Anwendungsbereich erfasst sind.

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5. Ein Anspruch aus dem AGG erfordert die Eröffnung des ...

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Nach den §§ 8 - 10 sind unterschiedliche Behandlungen wegen beruflichen Anforderungen, der Religion oder Weltanschauung und wegen des Alters möglicherweise zulässig. Zu beachten ist noch § 20 AGG.

Eine "reine" höhere Leistungsfähigkeit Dritter bzw. eine gesteigerte Profitabilität durch eine Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt.

Bei mehreren Benachteiligungsgründen ist § 4 AGG zu beachten.

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6. Eine Benachteiligung kann gerechtfertigt sein wegen/aus Gründen ...

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Beiträge zur Vertiefung:


Alle Fragen aus dem

Öffentlichen Recht

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Quiz mit gemischten Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht

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Ein Ermessensausfall, auch als Ermessensunterschreitung oder Ermessensnichtgebrauch bezeichnet, liegt vor, wenn die Behörde nicht erkannt hat, dass ihr ein Ermessen zusteht und dieses somit nicht ausübt. In diesem Fall könnte es sein, dass der Beamte nicht erkannt hat, dass ihm ein Ermessen zusteht und somit einen Ermessensausfall begangen hat.

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Kategorie: Verwaltungsrecht

1. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Restaurant eine Alkoholausschankgenehmigung erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Anwohnern bezüglich des Lärms und der öffentlichen Sicherheit. Der Beamte lehnt die Genehmigung ab, ohne die Bedenken der Anwohner zu berücksichtigen.

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Eine Ermessensfehlgewichtung liegt vor, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange der ermittelten Tatsachen verkannt wird. Hier hat der Beamte die Bedenken der Anwohner nicht berücksichtigt und somit eine Ermessensfehlgewichtung begangen.

2 / 17

Kategorie: Verwaltungsrecht

2. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er eine Baugenehmigung für ein neues Wohngebäude erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Anwohnern bezüglich des erhöhten Verkehrsaufkommens und Lärms. Der Beamte entscheidet, die Baugenehmigung zu erteilen, ohne die Bedenken der Anwohner zu berücksichtigen.

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Kategorie: Grundrechte

3. Bei einem Widerruf der Approbation eines Apothekers aufgrund eines Verhaltens, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt (§ 4 I Nr. 2 BApO) handelt es sich um ...

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Kategorie: Grundrechte

4. Unter welchen Umständen kann die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach deutschem Verfassungsrecht ausnahmsweise entfallen?

Das Gesetz ist zulässig, da das Gesetz ein legitimes öffentliches Interesse verfolgt, nämlich die Qualität und Sicherheit des Berufs aus Gründen des Verbraucherschutzes zu gewährleisten. Die staatliche Prüfung und die erforderlichen Qualifikationen dienen dazu, sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen den Beruf ausüben, und daher stellt die Beschränkung der Berufsfreiheit durch das Gesetz eine gerechtfertigte Maßnahme dar.

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Kategorie: Grundrechte

5. Ein Gesetz in einem Land schreibt vor, dass nur Personen mit bestimmten beruflichen Qualifikationen in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen und diese Qualifikationen in einer staatlichen Prüfung nachweisen müssen. Ein Mitglied einer Berufsvereinigung, die diese Qualifikationen nicht besitzt, klagt gegen das Gesetz und argumentiert, dass es seine Berufsfreiheit verletzt. Welche Aussage ist richtig?

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Kategorie: Grundrechte

6. Ein Eingriff in den Schutzbereich ist bei subjektiven Berufswahlregeln / Zulassungsbeschränkungen der Drei-Stufen-Theorie gerechtfertigt,

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Kategorie: Grundrechte

7. Die Drei-Stufen-Theorie des BVerfG ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Prüfung ... heranzuziehen.

Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Behörde sich nicht an den Rahmen hält, der vom Gesetz als äußerste Entscheidungsgrenze vorgegeben wird. In diesem Fall hat der Beamte seine Entscheidungsbefugnisse überschritten, indem er angeordnet hat, dass alle Bienenstöcke in der Stadt entfernt werden müssen, obwohl dies nicht in seinem Ermessen liegt, und somit eine Ermessensüberschreitung begangen.

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Kategorie: Verwaltungsrecht

8. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Bürger eine Genehmigung für das Halten von Bienen auf seinem Grundstück erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Nachbarn bezüglich der Sicherheit. Der Beamte entscheidet, die Genehmigung nicht zu erteilen und erlässt eine Allgemeinverfügung, wonach alle Bienenstöcke in der Stadt entfernt werden müssen.

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Kategorie: Grundrechte

9.

Welches oder welche Ziele verfolgt die Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen der Prüfung der Berufsfreiheit?

Das Gesetz stellt eine unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit darstellt. Es verbietet Personen mit Vorstrafen im Bereich der Wirtschaftskriminalität generell die Ausübung bestimmter Berufe im Wirtschaftsbereich, unabhängig von der Art oder Schwere der begangenen Straftat. Dies stellt eine pauschale und unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit dar, da keine angemessene Abwägung zwischen den Interessen des Einzelnen und dem öffentlichen Interesse vorgenommen wird und daher das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt.

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Kategorie: Grundrechte

10. Ein Gesetz verbietet Personen, die in der Vergangenheit wegen einer strafrechtlichen Verurteilung im Bereich der Wirtschaftskriminalität rechtskräftig verurteilt wurden, die Ausübung bestimmter Berufe im Wirtschaftsbereich, unabhängig von der Art oder Schwere der begangenen Straftat. Liegt eine zulässige Beschränkung der Berufsfreiheit vor?

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Kategorie: Grundrechte

11. Die Bundesregierung erlässt eine einrichtungsbezogene Impflicht, wonach Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, verpflichtend eine bestimmte Impfung erhalten müssen, um weiterhin in ihrem Beruf tätig sein zu dürfen.

Eine Ermessensreduzierung auf Null bedeutet, dass die Behörde keine Entscheidungsfreiheit mehr hat. Das liegt vor, wenn eine Behörde gesetzlich verpflichtet ist, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder, wenn sich aus dem im konkreten Fall oder in vergleichbaren Fällen vorangegangenen Verhalten der Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eine Bindung hinsichtlich des Anspruchs ergibt, die so strikt und unausweichlich geworden ist, dass dem Gleichheitssatz einzig durch eine bestimmte Entscheidung Rechnung getragen werden kann.

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Kategorie: Verwaltungsrecht

12. Was bedeutet es, wenn das Ermessen einer Behörde auf Null reduziert ist?

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Ein Ermessensmissbrauch, auch als Ermessensfehlgebrauch bezeichnet, liegt vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt und somit den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkannt hat. Ein Unterfall des Ermessensmissbrauchs ist eine Zweck- oder sachfremde Erwägung, bei der die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft. In diesem Fall hat der Beamte seine Entscheidung aufgrund einer politisch unerwünschten Meinung getroffen, obwohl dies kein gesetzlich relevanter Faktor ist, und somit einen Ermessensmissbrauch begangen.

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Kategorie: Verwaltungsrecht

13. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Bürger eine Genehmigung für eine Demonstration erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Anwohnern bezüglich des Lärms und der öffentlichen Sicherheit. Der Beamte entscheidet, die Genehmigung nicht zu erteilen, weil er glaubt, dass die Demonstration politisch unerwünscht ist.

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Kategorie: Grundrechte

14. Eine Person, die als Journalist tätig ist, behauptet, dass ein neues Gesetz zur Regulierung der Pressefreiheit gegen die Verfassung verstößt und reicht eine Verfassungsbeschwerde ein. Welche Aussage ist korrekt?

Ein Ermessensmissbrauch, auch als Ermessensfehlgebrauch bezeichnet, liegt vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt und somit den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkannt hat. Ein Unterfall des Ermessensmissbrauchs ist eine Zweck- oder sachfremde Erwägung, bei der die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft. In diesem Fall hat der Beamte seine Entscheidung aufgrund einer subjektiven Meinung über die Anzahl der Kunden getroffen, obwohl dies kein gesetzlich relevanter Faktor ist, und somit einen Ermessensmissbrauch begangen.

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Kategorie: Verwaltungsrecht

15. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Bürger eine Genehmigung für die Eröffnung eines neuen Cafés erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor. Der Beamte lehnt jedoch den Antrag ab, weil er glaubt, dass das Geschäft nicht genug Kunden anziehen wird, weil in der Nähe bereits mehrere Cafés bestehen.

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Kategorie: Grundrechte

16. Eine Beschränkung von Öffnungszeiten für z.B. Apotheken stellt nach der Drei-Stufen-Theorie eine … dar.

Ein Ermessensmissbrauch liegt vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt und somit den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkannt hat. In diesem Fall hat der Beamte die Erlaubnis abgelehnt, um den Interessen der Konkurrenten gerecht zu werden, obwohl dies kein gesetzlich relevanter Faktor ist. Durch die Berücksichtigung der Interessen der Konkurrenten anstelle der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Beamte einen Ermessensmissbrauch begangen.

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Kategorie: Verwaltungsrecht

17. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss über einen Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis entscheiden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung sind erfüllt, aber es gibt Bedenken von Konkurrenten, die befürchten, dass die Erteilung der Erlaubnis ihre eigene Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte. Der Beamte entscheidet, den Antrag abzulehnen, um den Interessen der Konkurrenten gerecht zu werden.

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1. Unter welchen Umständen kann die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach deutschem Verfassungsrecht ausnahmsweise entfallen?

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2. Die Drei-Stufen-Theorie des BVerfG ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Prüfung ... heranzuziehen.

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3.

Welches oder welche Ziele verfolgt die Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen der Prüfung der Berufsfreiheit?

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4. Eine Person, die als Journalist tätig ist, behauptet, dass ein neues Gesetz zur Regulierung der Pressefreiheit gegen die Verfassung verstößt und reicht eine Verfassungsbeschwerde ein. Welche Aussage ist korrekt?

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5. Die Bundesregierung erlässt eine einrichtungsbezogene Impflicht, wonach Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, verpflichtend eine bestimmte Impfung erhalten müssen, um weiterhin in ihrem Beruf tätig sein zu dürfen.

Das Gesetz stellt eine unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit darstellt. Es verbietet Personen mit Vorstrafen im Bereich der Wirtschaftskriminalität generell die Ausübung bestimmter Berufe im Wirtschaftsbereich, unabhängig von der Art oder Schwere der begangenen Straftat. Dies stellt eine pauschale und unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit dar, da keine angemessene Abwägung zwischen den Interessen des Einzelnen und dem öffentlichen Interesse vorgenommen wird und daher das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt.

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6. Ein Gesetz verbietet Personen, die in der Vergangenheit wegen einer strafrechtlichen Verurteilung im Bereich der Wirtschaftskriminalität rechtskräftig verurteilt wurden, die Ausübung bestimmter Berufe im Wirtschaftsbereich, unabhängig von der Art oder Schwere der begangenen Straftat. Liegt eine zulässige Beschränkung der Berufsfreiheit vor?

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7 / 10

7. Ein Eingriff in den Schutzbereich ist bei subjektiven Berufswahlregeln / Zulassungsbeschränkungen der Drei-Stufen-Theorie gerechtfertigt,

8 / 10

8. Eine Beschränkung von Öffnungszeiten für z.B. Apotheken stellt nach der Drei-Stufen-Theorie eine … dar.

9 / 10

9. Bei einem Widerruf der Approbation eines Apothekers aufgrund eines Verhaltens, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt (§ 4 I Nr. 2 BApO) handelt es sich um ...

Das Gesetz ist zulässig, da das Gesetz ein legitimes öffentliches Interesse verfolgt, nämlich die Qualität und Sicherheit des Berufs aus Gründen des Verbraucherschutzes zu gewährleisten. Die staatliche Prüfung und die erforderlichen Qualifikationen dienen dazu, sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen den Beruf ausüben, und daher stellt die Beschränkung der Berufsfreiheit durch das Gesetz eine gerechtfertigte Maßnahme dar.

10 / 10

10. Ein Gesetz in einem Land schreibt vor, dass nur Personen mit bestimmten beruflichen Qualifikationen in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen und diese Qualifikationen in einer staatlichen Prüfung nachweisen müssen. Ein Mitglied einer Berufsvereinigung, die diese Qualifikationen nicht besitzt, klagt gegen das Gesetz und argumentiert, dass es seine Berufsfreiheit verletzt. Welche Aussage ist richtig?

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Beiträge zur Vertiefung:

Grundrechte & Strafprozessrecht – Die Verfassungswidrigkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen nach § 362 Nr. 5 StPO

Grundrechte & Strafprozessrecht – Die Verfassungswidrigkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen nach § 362 Nr. 5 StPO verfasst von Ali Tahir Sen Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 III GG enthält neben dem Mehrfachbestrafungsverbot auch ein Mehrfachverfolgungsverbot Verurteilter und Freigesprochener. Hieraus folgt der Vorrang der…

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Quiz zum Verwaltungsrecht

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Ein Ermessensmissbrauch, auch als Ermessensfehlgebrauch bezeichnet, liegt vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt und somit den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkannt hat. Ein Unterfall des Ermessensmissbrauchs ist eine Zweck- oder sachfremde Erwägung, bei der die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft. In diesem Fall hat der Beamte seine Entscheidung aufgrund einer politisch unerwünschten Meinung getroffen, obwohl dies kein gesetzlich relevanter Faktor ist, und somit einen Ermessensmissbrauch begangen.

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1. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Bürger eine Genehmigung für eine Demonstration erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Anwohnern bezüglich des Lärms und der öffentlichen Sicherheit. Der Beamte entscheidet, die Genehmigung nicht zu erteilen, weil er glaubt, dass die Demonstration politisch unerwünscht ist.

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Ein Ermessensausfall, auch als Ermessensunterschreitung oder Ermessensnichtgebrauch bezeichnet, liegt vor, wenn die Behörde nicht erkannt hat, dass ihr ein Ermessen zusteht und dieses somit nicht ausübt. In diesem Fall könnte es sein, dass der Beamte nicht erkannt hat, dass ihm ein Ermessen zusteht und somit einen Ermessensausfall begangen hat.

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2. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Restaurant eine Alkoholausschankgenehmigung erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Anwohnern bezüglich des Lärms und der öffentlichen Sicherheit. Der Beamte lehnt die Genehmigung ab, ohne die Bedenken der Anwohner zu berücksichtigen.

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Eine Ermessensreduzierung auf Null bedeutet, dass die Behörde keine Entscheidungsfreiheit mehr hat. Das liegt vor, wenn eine Behörde gesetzlich verpflichtet ist, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder, wenn sich aus dem im konkreten Fall oder in vergleichbaren Fällen vorangegangenen Verhalten der Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eine Bindung hinsichtlich des Anspruchs ergibt, die so strikt und unausweichlich geworden ist, dass dem Gleichheitssatz einzig durch eine bestimmte Entscheidung Rechnung getragen werden kann.

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3. Was bedeutet es, wenn das Ermessen einer Behörde auf Null reduziert ist?

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Eine Ermessensfehlgewichtung liegt vor, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange der ermittelten Tatsachen verkannt wird. Hier hat der Beamte die Bedenken der Anwohner nicht berücksichtigt und somit eine Ermessensfehlgewichtung begangen.

4 / 7

4. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er eine Baugenehmigung für ein neues Wohngebäude erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Anwohnern bezüglich des erhöhten Verkehrsaufkommens und Lärms. Der Beamte entscheidet, die Baugenehmigung zu erteilen, ohne die Bedenken der Anwohner zu berücksichtigen.

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Ein Ermessensmissbrauch liegt vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt und somit den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkannt hat. In diesem Fall hat der Beamte die Erlaubnis abgelehnt, um den Interessen der Konkurrenten gerecht zu werden, obwohl dies kein gesetzlich relevanter Faktor ist. Durch die Berücksichtigung der Interessen der Konkurrenten anstelle der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Beamte einen Ermessensmissbrauch begangen.

5 / 7

5. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss über einen Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis entscheiden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung sind erfüllt, aber es gibt Bedenken von Konkurrenten, die befürchten, dass die Erteilung der Erlaubnis ihre eigene Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte. Der Beamte entscheidet, den Antrag abzulehnen, um den Interessen der Konkurrenten gerecht zu werden.

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Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Behörde sich nicht an den Rahmen hält, der vom Gesetz als äußerste Entscheidungsgrenze vorgegeben wird. In diesem Fall hat der Beamte seine Entscheidungsbefugnisse überschritten, indem er angeordnet hat, dass alle Bienenstöcke in der Stadt entfernt werden müssen, obwohl dies nicht in seinem Ermessen liegt, und somit eine Ermessensüberschreitung begangen.

6 / 7

6. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Bürger eine Genehmigung für das Halten von Bienen auf seinem Grundstück erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor, aber es gibt Bedenken von Nachbarn bezüglich der Sicherheit. Der Beamte entscheidet, die Genehmigung nicht zu erteilen und erlässt eine Allgemeinverfügung, wonach alle Bienenstöcke in der Stadt entfernt werden müssen.

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Ein Ermessensmissbrauch, auch als Ermessensfehlgebrauch bezeichnet, liegt vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf fehlerhafte Überlegungen stützt und somit den Sinn und Zweck des Gesetzes nicht richtig erkannt hat. Ein Unterfall des Ermessensmissbrauchs ist eine Zweck- oder sachfremde Erwägung, bei der die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft. In diesem Fall hat der Beamte seine Entscheidung aufgrund einer subjektiven Meinung über die Anzahl der Kunden getroffen, obwohl dies kein gesetzlich relevanter Faktor ist, und somit einen Ermessensmissbrauch begangen.

7 / 7

7. Ein Beamter der Stadtverwaltung muss entscheiden, ob er einem Bürger eine Genehmigung für die Eröffnung eines neuen Cafés erteilt oder nicht. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung liegen vor. Der Beamte lehnt jedoch den Antrag ab, weil er glaubt, dass das Geschäft nicht genug Kunden anziehen wird, weil in der Nähe bereits mehrere Cafés bestehen.

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Beiträge zur Vertiefung:

News: Verwaltungsrecht – Ausübung von Ermessen & ein gelbes Rundumlicht für ein Tierrettungsfahrzeug
Eine Klage auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines gelbem Rundumlichts an einem Fahrzeug erfordert eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde, die nicht von einem Gericht eigenständig ersetzt werden kann. Die gerichtliche Zuständigkeit umfasst ausschließlich die Prüfung der ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens durch die Behörde. Ist das nicht der Fall…

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