News: Sachenrecht – Kein gutgläubiger Erwerb eines gestohlenen Lamborghini auf einem Tankstellenparkplatz
Dem gutgläubigen Erwerb kann ein grob fahrlässiges Handeln des Erwerbenden entgegenstehen. Im Fall des Erwerbs eines (Luxus-)Kraftfahrzeugs kann sich eine Bösgläubigkeit des Erwerbers trotz des Vorliegens eines Kraftfahrzeugbriefs ergeben, wenn besondere Umstände, wie das Vorliegen eines Straßenverkaufs oder das Fehlen einer Vollmacht oder im Fall eines Luxuswagens des Servicehefts, seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt.