News: Verwaltungsrecht – Ausübung von Ermessen & ein gelbes Rundumlicht für ein Tierrettungsfahrzeug
Eine Klage auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines gelbem Rundumlichts an einem Fahrzeug erfordert eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde, die nicht von einem Gericht eigenständig ersetzt werden kann. Die gerichtliche Zuständigkeit umfasst ausschließlich die Prüfung der ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens durch die Behörde. Ist das nicht der Fall ist, kann das Gericht die Behörde verpflichten, den Antrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.