News: Grundrechte – Rechtmäßiger Widerruf der Approbation eines wegen gepanschter Krebsmedikamenten verurteilten Apothekers (Bottroper Apotheker)
Ein zur Herstellung von Medikamenten für die Behandlungen von Krebspatienten befugter Apotheker, der die Maßgaben der ärztlichen Vorordnung massiv und tausendfach nicht einhält, hierdurch eine nicht überschaubare Gesundheitsgefährdung für teilweise schwer erkrankte Patienten in Kauf nimmt und deren Vertrauen aus persönlichen finanziellen Interessen missbraucht, ist unzuverlässig und würdig im Sinne des § 6 II BApO i.V.m. § 4 I 2 Nr. 1 BApO