News: Schuldrecht – Nichtigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einer Verjährungsfristverkürzung auf ein Jahr bei Gesundheitsschäden
Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den „Lauf der Verjährungsfrist für Sachmängel“ vorverlegen, halten einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB nicht stand, wenn hierdurch die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden oder die einfach fahrlässige Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen oder begrenzt werden.