Schuldrecht – Anspruch auf Schadensersatz und die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 II BGB) bei der Verweigerung der Rücknahme nach dem Rücktritt vom Vertrag
Die Verwirklichung eines speziellen Mordmerkmals wie der Ermöglichungsabsicht geht in Hinblick auf die Beurteilung derselben Tatsache oder desselben Beweggrundes der Verwirklichung allgemeiner Mordmerkmale wie den niedrigen Beweggründen vor und lässt für die Annahme des allgemeinen Mordmerkmals keinen Raum.