- Allgemeiner Teil des Strafrechts (StrafR-AT)
- Straftaten gegen das Leben nach §§ 211 – 222 StGB (StrafR-BT1) [PLATZHALTER]
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit nach §§ 223 – 231 StGB (StrafR-BT2)
- Straftaten gegen das Eigentum und spezialisierte Vermögenswerte nach §§ 242 – 256, 289, 303 – 305a StGB (StrafR-BT4)
- Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes nach §§ 263 – 266b StGB (StrafR-BT5)