03. Die abstrakte Normenkontrolle

Die abstrakte Normenkontrolle ermöglicht es einem begrenzten Kreis von Antragsstellern abstrakt und losgelöst von einem konkreten Sachverhalt die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm vor dem BVerfG überprüfen zu lassen. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle kann nach folgendem Schema geprüft werden Zulässigkeit Zuständigkeit des BVerfG nach Art. 94 I Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, […]

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