StrafR-BT5

A. Der Betrug nach § 263 I StGB

Der Betrug nach § 263 I StGB kann nach folgendem Schema geprüft werden Tatbestandsmäßigkeit Objektiver Tatbestand Täuschung über Tatsachen Dadurch Irrtumserregung Dadurch Vermögensverfügung Dadurch Vermögensschaden Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. aller Merkmale des objektiven Tatbestands Bereicherungsabsicht Stoffgleichheit zwischen erstrebtem Vermögensvorteil & eingetretenen Schaden und hierfür Vorsatz Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils und hierfür Vorsatz Rechtswidrigkeit & Schuld […]

A. Der Betrug nach § 263 I StGB Weiterlesen »

01. Betrug (§ 263 I StGB)

Der Betrug dient dem Schutz des Individualvermögens in seiner konkreten, zum Tatzeitpunkt vorhandenen Gesamtheit und schützt neben natürlichen Personen auch juristische Personen. Der Grundtatbestand findet sich in § 263 I StGB. Regelbeispiele in Form von Strafzumessungsregeln enthält § 263 III Nr. 1 – 5 StGB. Für den gewerbsmäßigen Bandenbetrug besteht nach § 263 V StGB

01. Betrug (§ 263 I StGB) Weiterlesen »

Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes nach §§ 263 – 266b StGB (StrafR-BT5)

Von den Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes nach den §§ 263 – 266b StGB kommt vor allem dem Betrug (§ 263 StGB) und dessen Regelbeispielen und Qualifikation und dem Computerbetrug (§ 263a StGB) besondere Bedeutung zu. Dem Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und dem Submissionsbetrug (§ 298 StGB) kommt eine niedrigere Examensrelevanz

Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes nach §§ 263 – 266b StGB (StrafR-BT5) Weiterlesen »

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner