A. Der Betrug nach § 263 I StGB
Der Betrug nach § 263 I StGB kann nach folgendem Schema geprüft werden Tatbestandsmäßigkeit Objektiver Tatbestand Täuschung über Tatsachen Dadurch Irrtumserregung Dadurch Vermögensverfügung Dadurch Vermögensschaden Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. aller Merkmale des objektiven Tatbestands Bereicherungsabsicht Stoffgleichheit zwischen erstrebtem Vermögensvorteil & eingetretenen Schaden und hierfür Vorsatz Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils und hierfür Vorsatz Rechtswidrigkeit & Schuld […]
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