StrafR-BT4

03. Der (schwere) Raub (§§ 249, 250 StGB) und der Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

Der Raub besteht aus den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls und einer qualifizierten Nötigung und stellt einen eigenständigen Tatbestand mit hoher Klausurrelevanz dar. Die §§ 250, 251 StGB beinhalten Qualifikationen, die auch für den räuberischen Diebstahl sowie die räuberische Erpressung anzuwenden sind.

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Fall 2 – Das Rad im Nachbarbad (BGH NStZ-RR 2024, 334)

beruht auf BGH, Beschl. v. 27.08.2024 – 5 StR 403/24 … Körperverletzung | Raub | Finaler Zusammenhang bei Ausnutzung der Einwirkung eines vorangegangenen Nötigungsmittels Sachverhalt Nach dem immer wieder Wertgegenstände aus seinem Kellerabteil verschwinden, identifiziert T seinen Nachbarn O als „Hauptverdächtigen“. Zusammen mit seinem engen Freund F begibt sich T zur Wohnung des O, um

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