A. Grundlagen der Täterschaft und Teilnahme und die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme
Während die Täterschaft eine unmittelbare, mittelbare oder gemeinschaftliche Begehung einer eigenen Straftat darstellt, stellt die Teilnahme die Beteiligung an einer fremden (vorsätzlichen, rechtswidrigen, somit nicht fahrlässigen) Straftat dar. Ob eine Täterschaft oder Teilnahme vorliegt, ist jeweils bei den Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, an dem das Vorliegen oder Nichtvorliegen die Strafbarkeit begründet oder ausschließt. Daneben ist zu […]