StrafR-AT

A. Grundlagen der Täterschaft und Teilnahme und die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

Während die Täterschaft eine unmittelbare, mittelbare oder gemeinschaftliche Begehung einer eigenen Straftat darstellt, stellt die Teilnahme die Beteiligung an einer fremden (vorsätzlichen, rechtswidrigen, somit nicht fahrlässigen) Straftat dar. Ob eine Täterschaft oder Teilnahme vorliegt, ist jeweils bei den Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, an dem das Vorliegen oder Nichtvorliegen die Strafbarkeit begründet oder ausschließt. Daneben ist zu […]

A. Grundlagen der Täterschaft und Teilnahme und die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme Weiterlesen »

03. Täterschaft und Teilnahme – Die Beteiligung an einer Tat

Wirken an einer Straftat mehrere Personen beteiligt, sind Besonderheiten in Hinblick auf die Zurechnung von Tatbeiträgen, den Rücktritt sowie eigene Straftatbestände oder Qualifikationen zu berücksichtigten. Im StGB gilt das sogenannte „dualistisches Beteiligungssystem“, sodass bei der Beteiligung an einer Straftat zwischen der Täterschaft (§ 25 StGB) und der Teilnahme (§§ 26, 27 StGB) differenziert wird.

03. Täterschaft und Teilnahme – Die Beteiligung an einer Tat Weiterlesen »

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner