G. Grundlagen der tätigen Reue
Die tätige Reue ist ein für einzelne Straftaten nach Vollendung der Tat relevanter gesetzlich normierter persönlicher Strafaufhebungsgrund oder persönlicher Strafminderungsgrund, der teilweise einem gerichtlichen Ermessen unterliegt. I. Zeitlicher und teleologischer Anwendungsbereich der tätigen Reue Die tätige Reue unterscheidet sich vom Rücktritt vom Versuch durch den relevanten Zeitpunkt. Während ein Rücktritt nur in Betracht kommt, bis […]
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