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A. Grundlagen des Kaufrechts

   § 433 BGB | Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis […]

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03. Kaufrecht

Das Kaufrecht zeichnet sich durch seine hohe Bedeutung in Praxis und Studium aus und stellt einen gegenseitigen Vertrag dar, bei dem sich eine Vertragspartei (Verkäufer) zur Veräußerung eines Vermögensgegenstands und die andere Partei (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme verpflichtet. Die nachfolgende Darstellung beginnt im Bereich „Grundlagen des Kaufrechts“ (A) mit einem Überblick über die Verbraucherrechterichtlinie,

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