EuGH, Urt. v. 06.06.2013 – C-536/11 – Donau Chemie
Das Recht eines jeden auf Schadensersatz ermöglicht es für einen wirksamen Schutz gegen die nachteiligen Folgen eines Kartellrechtsverstoßes, vollständigen Ersatz von Schäden zu verlangen, der nicht nur den positiven Schaden, sondern auch den entgangenen Gewinn und die Zahlung von Zinsen umfasst. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 6. Juni 2013 […] „Wettbewerb — Akteneinsicht — Gerichtsverfahren […]
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