D. Entstehung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)

Nach § 105 I HGB ist die offene Handelsgesellschaft (oHG) eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die Entstehung bzw. das Bestehen einer oHG kann nach folgendem Schema geprüft werden Wirksamer Gesellschaftsvertrag Handelsgewerbe oder Eintragung Gemeinschaftliche […]

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