
Startseite
Willkommen bei “Recht vertieft”, dem Jura-Blog für examensrelevante Entscheidungsbesprechungen und Zusammenfassungen. Egal, ob du Jura studierst, studieren willst oder schon fertig bist – hier bist du richtig.
Vertiefe dein Wissen über die Basics hinaus und erfahre mehr über die in den Entscheidungen angelegten Probleme. Lerne, die Ansicht des Gerichts, die Rechtsprechung und die Literatur kritisch zu hinterfragen und eine überzeugende Falllösung zu erarbeiten. Entdecke auf dieser Seite
Aktuelles
News: Strafrecht – Spezialität & Verdrängung von Mordmerkmalen
Die Verwirklichung eines speziellen Mordmerkmals wie der Ermöglichungsabsicht geht in Hinblick auf die Beurteilung derselben Tatsache oder desselben Beweggrundes der Verwirklichung allgemeiner Mordmerkmale wie den niedrigen Beweggründen vor und lässt für die Annahme des allgemeinen Mordmerkmals keinen Raum.
BGH, Beschl. v. 13.03.2024 – 4 StR 448/21
Fall 4 – Pfefferspray dem Schützen zur Hilfe
beruht auf BGH, Beschl. v. 09.09.2024 – 2 StR 211/24 § 25 II StGB |§ 32 I StGB | § 223 I Var, 1, 2 StGB | § 224 I Nr. 2 StGB | § 241 II StGB Mittäterschaftliche Bedrohung mit einem Verbrechen | Gefährliche Körperverletzung | Nothilfe & sozialethische Einschränkung bei Notwehrprovokation Sachverhalt (zur Vereinfachung leicht abgewandelt) T möchte…
Fall 3 – Mit einem Messer in den Faustkampf (BGH NStZ 2023, 156)
beruht auf BGH, Beschl. v. 04.08.2022 – 5 StR 175/22 § 22 StGB | § 23 I Alt. 1 StGB | § 32 StGB | § 211 StGB | 212 I, II StGB | § 223 I StGB | § 224 I Nr. 1, 3, 5 StGB Erforderlichkeit der Notwehr| Versuchter Todschlag | Gefährliche Körperverletzung Sachverhalt Anlässlich der Trennung zwischen…
Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes (§§ 263 – 266b StGB)
Von den Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes nach den §§ 263 – 266b StGB kommt vor allem dem Betrug (§ 263 StGB) und dessen Regelbeispielen und Qualifikation und dem Computerbetrug (§ 263a StGB) besondere Bedeutung zu. Dem Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und dem Submissionsbetrug (§ 298 StGB) kommt eine niedrigere Examensrelevanz zu. Die nachfolgende Darstellung geht…
D. Entstehung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
Nach § 105 I HGB ist die offene Handelsgesellschaft (oHG) eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die Entstehung bzw. das Bestehen einer oHG kann nach folgendem Schema geprüft werden Wirksamer Gesellschaftsvertrag Handelsgewerbe oder Eintragung Gemeinschaftliche Firma eine…
A. Grundlagen der Körperverletzungsdelikte
Folgende grundlegenden Begriffe, Definitionen und Streitstände der Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung sind hervorzuheben. I. Der Tatbestand der Körperverletzung Der Grundtatbestand der Körperverletzung richtet sich nach § 223 I StGB: § 223 I StGB | Körperverletzung Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe…
03. Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Primärmaßnahme
Richtet sich eine Klage oder ein Antrag gegen eine polizeiliche Primärmaßnahme, ist die Rechtmäßigkeit dieser unter Ermittlung der Rechtsgrundlage und Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit zu beurteilen. Die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Primärmaßnahme kann nach folgendem Schema geprüft werden Rechtsgrundlage der polizeilichen Primärmaßnahme Rechtsgrundlage nach Art. 11 III PAG i.V.m. Spezialgesetz (Spezialbefugnis) Rechtsgrundlage nach Art. 11 I…
02. Besonderheiten polizei- und sicherheitsrechtlicher Klagen & Anträge
Bei Klagen und Anträgen im Polizei- und Sicherheitsrecht und somit auch in Gutachten mit Schwerpunkten im Polizei- und Sicherheitsrecht sind ergänzend zum allgemeinen Verwaltungsprozessrecht einzelne Besonderheiten und Konstellationen hervorzuheben. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage mit Schwerpunkten im Polizei- und Sicherheitsrecht kann nach folgendem (komprimierten) Schema geprüft werden: Sachentscheidungskompetenz des Gerichts & Zulässigkeit der Klage Das Bestehen…
D. Schranken des Urheberrechts
Die Rechte des Urhebers aus einer Urheberrechtsverletzung unterliegen gesetzlichen Schranken, insbesondere der Erschöpfung, gesetzlich erlaubten Nutzungen oder dem UrhDaG und können durch die Zustimmung des Berechtigten oder auf Basis von Nutzungsrechten gerechtfertigt sein. Eine weitere „Schranke“ stellt der Ablauf des Schutzes dar. I. Die Rechtfertigung durch Zustimmung & Nutzungsrechterecht Die ausdrückliche oder konkludente rechtfertigende Einwilligung (vorherige Zustimmung) oder Genehmigung (nachträgliche…
C. Besonderheiten der Mittäterschaft nach § 25 II StGB
Mittäterschaft ist das Handeln mehrerer in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses (Tatplan). Die beiden Voraussetzungen der Mittäterschaft, der gemeinsame Tatplan und die gemeinsame Tatausführung, sind jeweils im Rahmen der (objektiven und subjektiven) Tatbestandsvoraussetzung zu prüfen, an dem das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Mittäterschaft die Strafbarkeit begründet oder ausschließt. Dies kann insbesondere der Fall sein im objektiven Tatbestand,…
Weitere News und Artikel
News: Verwaltungsprozessrecht – Die Voraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses
Hat sich ein Verwaltungsakt nach oder vor (h.M.) Klageerhebung erledigt, kann nach § 113 I 4 VwGO (analog) die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts festgestellt werden, wenn der Kläger ein „berechtigtes Interesse an dieser Feststellung“ hat. Während nach dem 8. Senat des BVerwG dieses Interesse immer besteht, wenn die angegriffene Maßnahme sich so kurzfristig erledigt, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses …
BVerwG, Beschl. v. 29.11.2023 – 6 C 2/22
News: Strafrecht – Die Anstiftung eines strafunmündigen Kindes und die Strafbarkeit des Veranlassens eines Kindes zu einer Tat
Das Veranlassen eines nach § 19 StGB schuldunfähigen Kindes ist nur dann als mittelbare Täterschaft anzusehen, wenn dem Veranlassenden die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft zukommt, er das Geschehen also in tatsächlicher Hinsicht steuernd in den Händen hält. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall durch wertende Betrachtung des Gesamtgeschehens, insbesondere der sittlichen und geistigen Entwicklung des Kindes, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln, zu beurteilen.
BGH, Beschl. v. 13.09.2023 – 5 StR 200/23
Folge „Recht vertieft“ auf:
News: Grundrechte & Strafprozessrecht – Die Verfassungswidrigkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen nach § 362 Nr. 5 StPO
Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 III GG enthält neben dem Mehrfachbestrafungsverbot auch ein Mehrfachverfolgungsverbot Verurteilter und Freigesprochener. Hieraus folgt der Vorrang der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit, die der Abwägung mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang nicht offensteht, sodass auch dem Gesetzgeber bei der Wiederaufnahme kein Gestaltungsspielraum zukommt. Eine Wiederaufnahme aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel verbietet Art. 103 III GG. Damit ist § 326 Nr. 5 StPO nicht vereinbar und nichtig.
BVerfG, Urt. v. 31.10.2023 – 2 BvR 900/22
News: Schuldrecht – Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung eines Online-Abos
Einem Verbraucher steht das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen bei einem Vertrag über die Erbringungen von Dienstleistungen, mit einem anfänglichen kostenlosen Zeitraum, gefolgt von einem sich automatisch verlängernden kostenpflichtigen Zeitraum, nicht zu, wenn er in klarer, verständlicher und ausdrücklich über diese Umstände informiert wird und der Verbraucher nicht während des kostenlosen Zeitraums kündigt oder widerruft.
EuGH, Urt. v. 05.10.2023 – C-565/22
Über Recht vertieft
„Recht vertieft“ möchte Rechtspraxis mit der Rechtstheorie und Methodenlehre verknüpfen und dabei beschränkt auf den examensrelevanten Stoff aufarbeiten und vertiefen.
Ziel ist es eine Plattform für den Austausch, die Diskussion und Publikation zu rechtlicher Themen auf Basis der Rechtssprechung und Literatur zu bieten, die allen offen steht. Aus diesem Grund ist jeder – vom interessierten „Laien“ über Studenten und Referendare bis zu Richtern, Anwälten und Professoren eingeladen im Rahmen einer Gastautorenschaft bzw. eines -auftritts teilzuhaben. Weitere Informationen zu den Modalitäten und technischen Voraussetzungen sind hier verfügbar. Eine Übersicht aller bisherigen Mitwirkenden (nur ich) findet sich hier.
Screencasts
11
Beiträge
19
Quiz-Fragen
43
WikiJur-Artikel
53
WikiJur-Fälle
19
Leitentscheidungen
6
Autoren
1
Followers
56
Nutzer (monatlich*)
1950
*Durchschnittswert der letzten 3 Monate. Mangels Verwertung personenbezogener Daten sind Mehrfachermittlungen nicht auszuschließen.