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Willkommen bei “Recht vertieft”, dem Jura-Blog für examensrelevante Entscheidungsbesprechungen und Zusammenfassungen. Egal, ob du Jura studierst, studieren willst oder schon fertig bist – hier bist du richtig.
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Aktuelles
News: Strafrecht – Spezialität & Verdrängung von Mordmerkmalen
Die Verwirklichung eines speziellen Mordmerkmals wie der Ermöglichungsabsicht geht in Hinblick auf die Beurteilung derselben Tatsache oder desselben Beweggrundes der Verwirklichung allgemeiner Mordmerkmale wie den niedrigen Beweggründen vor und lässt für die Annahme des allgemeinen Mordmerkmals keinen Raum.
BGH, Beschl. v. 13.03.2024 – 4 StR 448/21
D. Entstehung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
Nach § 105 I HGB ist die offene Handelsgesellschaft (oHG) eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die Entstehung bzw. das Bestehen einer oHG kann nach folgendem Schema geprüft werden Wirksamer Gesellschaftsvertrag Handelsgewerbe oder Eintragung Gemeinschaftliche Firma Keine…
A. Grundlagen des Raubes und der §§ 250 und 251 StGB
I. Grundtatbestand des § 249 I StGB Die grundlegenden Voraussetzungen des Raubes ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz: § 249 I StGB | Raub Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem…
03. Der (schwere) Raub (§§ 249, 250 StGB) und der Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
Der Raub besteht aus den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls und einer qualifizierten Nötigung und stellt einen eigenständigen Tatbestand mit hoher Klausurrelevanz dar. Die §§ 250, 251 StGB beinhalten Qualifikationen, die auch für den räuberischen Diebstahl sowie die räuberische Erpressung anzuwenden sind.
BGH, Urt. v. 11.09.2024 – I ZR 140/23 = NJW 2025, 736 – Coffee
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL […] vom 11. September 2024 […] a) Eine wirksame Einwilligung in einen Eingriff in Urheberrechte setzt nicht voraus, dass die Einwilligung gegenüber demjenigen erklärt wird, der in Urheberrechte eingreift. Ausreichend ist vielmehr ein Verhalten des Berechtigten, dem aus der Sicht eines objektiven Dritten die Bedeutung zukommt, dass der Berechtigte den Eingriff gestattet. b) Vertreibt…
G. Grundlagen der tätigen Reue
Die tätige Reue ist ein für einzelne Straftaten nach Vollendung der Tat relevanter gesetzlich normierter persönlicher Strafaufhebungsgrund oder persönlicher Strafminderungsgrund, der teilweise einem gerichtlichen Ermessen unterliegt. I. Zeitlicher und teleologischer Anwendungsbereich der tätigen Reue Die tätige Reue unterscheidet sich vom Rücktritt vom Versuch durch den relevanten Zeitpunkt. Während ein Rücktritt nur in Betracht kommt, bis die Tat vollendet ist, ermöglicht…
Fall 1 – Ein Pavillon nicht zum ersten Mal am falschen Ort
beruht auf BayVGH, Beschl. v. 11.03.2024 – 15 CS 24.116 mit Besprechung in Muckel JA 2025, 174 Art. 76 1 BayBO| § 80 II 1 Nr. 4, III, V VwGO | § 114 1 VwGO Ermessensausübung bei Erlass baurechtliche Beseitigungsanordnung | Einstweiliger Rechtsschutz | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Sachverhalt Im Rahmen einer Baukontrolle stellte das zuständige Landratsamt im Juni 2023…
08. Fallsammlung zum Öffentlichen Baurecht
Fall 1 – Ein Pavillon nicht zum ersten Mal am falschen Ortberuht auf BayVGH, Beschl. v. 11.03.2024 – 15 CS 24.116 mit Besprechung in Muckel JA 2025, 174Art. 76 1 BayBO| § 80 II 1 Nr. 4, III, V VwGO | § 114 1 VwGOErmessensausübung bei Erlass baurechtliche Beseitigungsanordnung | Einstweiliger Rechtsschutz | Wiederherstellung der aufschiebenden WirkungZum Fall Weitere Referendarexamensklausuren…
03. Die abstrakte Normenkontrolle
Die abstrakte Normenkontrolle ermöglicht es einem begrenzten Kreis von Antragsstellern abstrakt und losgelöst von einem konkreten Sachverhalt die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm vor dem BVerfG überprüfen zu lassen. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle kann nach folgendem Schema geprüft werden Zulässigkeit Zuständigkeit des BVerfG nach Art. 94 I Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff….
A. Der Betrug nach § 263 I StGB
Der Betrug nach § 263 I StGB kann nach folgendem Schema geprüft werden Tatbestandsmäßigkeit Objektiver Tatbestand Täuschung über Tatsachen Dadurch Irrtumserregung Dadurch Vermögensverfügung Dadurch Vermögensschaden Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. aller Merkmale des objektiven Tatbestands Bereicherungsabsicht Stoffgleichheit zwischen erstrebtem Vermögensvorteil & eingetretenen Schaden und hierfür Vorsatz Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils und hierfür Vorsatz Rechtswidrigkeit & Schuld Strafzumessungsregeln (§…
Weitere News und Artikel
News: Verwaltungsprozessrecht – Die Voraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses
Hat sich ein Verwaltungsakt nach oder vor (h.M.) Klageerhebung erledigt, kann nach § 113 I 4 VwGO (analog) die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts festgestellt werden, wenn der Kläger ein „berechtigtes Interesse an dieser Feststellung“ hat. Während nach dem 8. Senat des BVerwG dieses Interesse immer besteht, wenn die angegriffene Maßnahme sich so kurzfristig erledigt, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses …
BVerwG, Beschl. v. 29.11.2023 – 6 C 2/22
News: Strafrecht – Die Anstiftung eines strafunmündigen Kindes und die Strafbarkeit des Veranlassens eines Kindes zu einer Tat
Das Veranlassen eines nach § 19 StGB schuldunfähigen Kindes ist nur dann als mittelbare Täterschaft anzusehen, wenn dem Veranlassenden die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft zukommt, er das Geschehen also in tatsächlicher Hinsicht steuernd in den Händen hält. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall durch wertende Betrachtung des Gesamtgeschehens, insbesondere der sittlichen und geistigen Entwicklung des Kindes, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln, zu beurteilen.
BGH, Beschl. v. 13.09.2023 – 5 StR 200/23
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News: Grundrechte & Strafprozessrecht – Die Verfassungswidrigkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen nach § 362 Nr. 5 StPO
Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 III GG enthält neben dem Mehrfachbestrafungsverbot auch ein Mehrfachverfolgungsverbot Verurteilter und Freigesprochener. Hieraus folgt der Vorrang der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit, die der Abwägung mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang nicht offensteht, sodass auch dem Gesetzgeber bei der Wiederaufnahme kein Gestaltungsspielraum zukommt. Eine Wiederaufnahme aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel verbietet Art. 103 III GG. Damit ist § 326 Nr. 5 StPO nicht vereinbar und nichtig.
BVerfG, Urt. v. 31.10.2023 – 2 BvR 900/22
News: Schuldrecht – Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung eines Online-Abos
Einem Verbraucher steht das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen bei einem Vertrag über die Erbringungen von Dienstleistungen, mit einem anfänglichen kostenlosen Zeitraum, gefolgt von einem sich automatisch verlängernden kostenpflichtigen Zeitraum, nicht zu, wenn er in klarer, verständlicher und ausdrücklich über diese Umstände informiert wird und der Verbraucher nicht während des kostenlosen Zeitraums kündigt oder widerruft.
EuGH, Urt. v. 05.10.2023 – C-565/22
Über Recht vertieft
“Recht vertieft” möchte Rechtspraxis mit der Rechtstheorie und Methodenlehre verknüpfen und dabei beschränkt auf den examensrelevanten Stoff aufarbeiten und vertiefen.
Ziel ist es eine Plattform für den Austausch, die Diskussion und Publikation zu rechtlicher Themen auf Basis der Rechtssprechung und Literatur zu bieten, die allen offen steht. Aus diesem Grund ist jeder – vom interessierten “Laien” über Studenten und Referendare bis zu Richtern, Anwälten und Professoren eingeladen im Rahmen einer Gastautorenschaft bzw. eines -auftritts teilzuhaben. Weitere Informationen zu den Modalitäten und technischen Voraussetzungen sind hier verfügbar. Eine Übersicht aller bisherigen Mitwirkenden (nur ich) findet sich hier.
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